Arbeitsrechtliche Aspekte personeller Entwicklungszusammenarbeit

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GRIN Verlag, Jan 21, 2005 - Education - 13 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Evangelische Fachhochschule Freiburg, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Entwicklungshilfe, inzwischen meist in Entwicklungszusammenarbeit umbenannt, war und ist das Instrument zur Umsetzung von Entwicklungspolitik. Grundsätzlich wird zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Entwicklungszusammenarbeit unterschieden. Des weiteren gibt es die Unterteilung in finanzielle (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW), technische (z.B. Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit – GTZ) und personelle Entwicklungszusammenarbeit. Dieser letztere Bereich ist seit 1969 gesetzlich geregelt und wird von derzeit sechs anerkannten Entwicklungsdiensten getragen. Doch letztlich steht und fällt die personelle Entwicklungszusammenarbeit mit den Menschen, die sie ausführen. Aus der Perspektive des Arbeitsrechtes stellen sich einige Fragen: Welches sind die relevanten rechtlichen Bestimmungen für die personelle Entwicklungszusammenarbeit? Wer sind die daran Beteiligten? Welche Rechte und Pflichten haben sie? Wie ist die Tätigkeit der EntwicklungshelferInnen arbeitsrechtlich geregelt? Diesen Fragen folgend, beleuchte ich zunächst den rechtlichen Rahmen und die Akteure der personellen Entwicklungszusammenarbeit. Darauf aufbauend gehe ich vertiefend auf einige bedeutsame vertragliche und gesetzliche Regelungen ein, bevor ich abschließend Wichtiges zusammenfasse und weitere Fragen aufwerfe. Im Anhang findet sich eine Zusammenstellung von Internetseiten zur personellen Entwicklungszusammenarbeit. Insgesamt ist die Literaturlage aus arbeitsrechtlicher Sicht sehr dürftig. Mir wurde durch Nachfrage bei verschiedenen Organisationen bestätigt, dass kein juristischer Kommentar zum Thema vorliegt. So stützen sich meine Ausführungen auf Gesetzestexte und Informationsmaterial.
 

Common terms and phrases

1vgl 2vgl 3vgl 5vgl 6vgl AKLHÜ Arbeitskreis Lernen AKLHÜ Hg anerkannte Träger Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe Arbeitslosengeld arbeitsrechtliche Auflagen Beendigung des Entwicklungsdienstes Berufskrankheit bestehen Buch Sozialgesetzbuch SGB Bundesministerium für wirtschaftliche Bundesurlaubsgesetz BUrlG Christliche Fachkräfte International Christlicher Friedensdienst e.V. derzeit sechs Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH Dienste in Übersee Dienstverhältnis EhfG EhfG)/vgl Einzelaspekte mit besonderer Entwicklung BMZ Entwicklungsdienstvertrag Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer-Gesetzes für anerkannte EntwicklungshelferInnen Entwicklungshilfe e.V. Entwicklungsländern Erwerbsabsicht Fachkräfte International e.V. ferInnen Förderungswerk gemäß geregelt Gesetzes für anerkannte gesetzliche Unfallversicherung getragen von evangelischen Helfen in Übersee helferInnen Innenseite Faltblatt Internationaler Christlicher Friedensdienst Kernleistung der Träger Kündigungsschutz Kündigungsschutzgesetz Lernen und Helfen lungsdienstes lungshelfer maximal Mutterschutzgesetz Personen Projektland Rahmenbedingungen personeller Entwicklungszusammenarbeit Ratgeber Recht Recht auf Rückruf Recht der ARD rechtlichen Reisekosten Rentenversicherung RückkehrerInnen sowie Soziale Sicherung Träger des Entwicklungsdienstes Überbrückungsleistungen Übersee gGmbH Unterhaltsgeld Unterhaltsrichtlinien Urlaubsgeldes vertraglich und gesetzlich vertragliche Leistung Weitergewährung von Unterhaltsleistungen Weltfriedensdienst e.V. Wiedereingliederungsbeihilfe wirtschaftliche Zusammenarbeit Ziviler Friedensdienst Zusammenarbeit und Entwicklung

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