Autonomie und Autorität: „Wie kennzeichnet sich das Verhältnis von Autonomie und Autorität im Staatsverständnis von Hobbes und Rousseau?“

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GRIN Verlag, Jul 27, 2011 - Political Science - 20 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade in der heutigen Zeit wird die Frage nach Mit- und Selbstbestimmung in Staaten, zu einem entscheidenden Thema im politischen Diskurs. Die Diskussion darüber ist kein Phänomen der Neuzeit, sondern beschäftigt schon seit Jahrhunderten Autoren von politischen Schriften. So auch Thomas Hobbes (1588-1679) und Jean- Jaques Rousseau (1712-1778), die zu einer Zeit lebten, in der die Transformation politischer Systeme das politische Bild und vor allem Weltbild prägte. So schreibt Mayer–Tasch, dass „Staatsdenken beider Autoren bewegt sich im grellen Spannungsfeld von Autonomie und Autorität“(Mayer-Tasch 1991: 117). Deshalb soll die Frage dieser Arbeit sein, wie sich das Verhältnis von Autonomie und Autorität in den Werken beider Denker kennzeichnen lässt. Autonomie wird in den meisten Wörterbüchern als Selbstbestimmung oder Selbstgesetzgebung des Menschen gesehen. Im Staatsdenken bedeutet dies die Teilhabe an der Gesetzgebung und die Partizipationsmöglichkeiten im politischen System. Also die Abkehr von einer reinen Untertanenkultur. Daraus folgt die Befugnis eines Gemeinwesens oder eines Staates sich selbst Gesetzte zu geben und nach ihnen zu handeln, somit individuelle und staatliche Souveränität zu gewährleisten (Regenbogen, Meyer1998: 88). Autorität dagegen beschreibt Ermächtigung und Beeinflussung anderer, also handlungsbestimmende Souveränität (Regenbogen, Mayer 1998: 88), sie kann sich in Gehorsam oder Selbstbestimmung äußern. Wenn ich schreibe „Weltbild“, dann ist es wichtig, und dass soll der Beginn meiner Arbeit sein, die anthropologischen Vorstellungen beider Autoren als Grundlage für ihr Staatsverständnis zu klären. Vor allem die Vorstellung eines Naturzustandes und Naturmenschen sind entscheidend für die folgenden Erläuterungen. Denn sie bilden die kausale Grundlage für die Entstehung des Gesellschaftsvertrages und dem daraus hervorgehenden Staatsverständnis, welche im zweiten Teil behandelt werden soll. Die Legitimation von Herrschaft und Autorität bezieht sich bei beiden klar auf bestimmte Vorstellungen menschlicher und individueller Selbstverwirklichung. Was bei Hobbes der „Leviathan“ ist, ist, so eine These, ist bei Rousseau die „volonté générale“. Allerdings, und das soll das Ziel der Arbeit sein, unterscheiden sich beide klar in ihrem Vorstellungen verwirklichter Autonomie. Was untersucht werden soll ist, wie beide das Verhältnis darstellen und begründen und was letztendlich als Vergleichskategorie übrig bleibt.

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