Das deutsche Ertragsteuerrecht: Die Verlustausgleichsbeschr„nkung gem. õ 2a EStG im Lichte der europ„ischen RechtsprechungIn Zeiten einer Wirtschaftsrezession spielen Verluste immer mehr eine entscheidende Rolle - auch f r das Steuerrecht. Der Absatz von Unternehmen bricht ein, woraufhin weniger Umsatz vereinnahmt wird, w hrend die Kosten weiterhin indifferent sind. Infolgedessen werden rote Zahlen geschrieben, Verbindlichkeiten k nnen nicht mehr beglichen werden und es droht nicht nur die Zahlungsunf higkeit f r den Schuldner, sondern auch f r den Gl ubiger, weil dieser durch den Ausfall der Forderung ebenfalls Umsatzeinbu en zu verzeichnen hat. Wom glich muss sogar ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ein Teufelskreis! Ein kleiner Trost f r die Steuerpflichtigen ist in solchen Zeiten die steuerliche Nutzung der angefallenen Verluste. Dies ist auch grunds tzlich m glich. Allerdings sieht der Gesetzgeber in bestimmten F llen eine Einschr nkung der steuerlichen Verlustnutzungsm glichkeit vor, weil er entweder gewisse Gestaltungen unterbinden zu ersucht, oder aber weil er den Steuerpflichtigen einen Anreiz zu einem bestimmten Verhalten verschaffen m chte. Im Zeitalter der Globalisierung gewinnen internationale Sachverhalte zunehmend an Bedeutung. Gro e Unternehmen haben Standorte berall auf der Welt verteilt und die Komplexit t internationaler Zusammenh nge nimmt folglich von Tag zu Tag zu. Fallen in ausl ndischen Betriebsst tten oder Tochtergesellschaften sonach Verluste an, kommt wie auch auf nationaler Ebene, der Ruf nach einer steuerlichen Nutzung ebendieser Verluste auf. F r negative ausl ndische Eink nfte sieht 2a Abs. 1 EStG jedoch eine Einschr nkung in der Verlustverrechnung vor. Dies wurde im Laufe der Zeit auf verfassungs- und europarechtlicher Sicht als bedenklich angesehen. Letzteres hat schlie lich zu einer Neuregelung in 2a EStG gef hrt, die mit dem Jahressteuergesetz 2009 durchgesetzt wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen zun chst die beschriebenen Novellierungen in 2a EStG aufgezeigt und sodann einige essenzielle Grundbegriffe kurz verdeutlicht werden, deren |
Contents
Grundlagen und Begriffsdefinitionen | 6 |
Die Verlustausgleichsbeschränkung gem 2a EStG | 15 |
Die Rechtsprechung des EuGH im Bereich der direkten Steuern | 41 |
Schlussbetrachtung | 87 |
Literaturverzeichnis | 93 |
Aufsätze und Zeitschriftenbeiträge | 99 |
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Common terms and phrases
2a Abs 2a EStG allerdings allgemein Änderungen Anmerkung Anwendung aufgrund Auflage Ausführungen ausländischer ausländischer Betriebsstättenverluste Auslandsverluste Bächle Becker bereits Berücksichtigung Beschränkung bestimmte Betriebsstätte Bezug BFH-Urteil bleibt Blümich BStBl BT-Drs deutschen Deutschland direkten Steuern Drittstaaten DStZ Ebenda Einkommensteuer Entlastung Entscheidung Entwurf eines Gesetzes Ergebnis erst EuGH-Urteil Europäischen Grundfreiheiten Europäisches Steuerrecht Europarecht Fall Frage Freistellungsmethode führt Gemeinschaftsrecht genannten Gesellschaft Gesetzgeber Gewinne Grenzen grenzüberschreitenden Verlustverrechnung Haushaltsbegleitgesetz 1983 Heinicke Hinblick hinsichtlich indem Inland innerhalb insb Internationales Steuerrecht IStR Jahre Jahressteuergesetz 2009 jeweils JStG Kapitalverkehrsfreiheit Kommission kommt konkreten KR-Wannsee Ländern lich Lidl-Belgium Marks & Spencer Mitgliedstaaten München muss nationale negativen Einkünfte Neues Niederlassungs Niederlassungsfreiheit positive Progressionsvorbehalt Rahmen Recht Rechtsprechung des EuGH Rechtssache Regelung Rewe-Zentralfinanz Ritter-Coulais Sachverhalt Satz 1 EStG Satz 1 Nr Schmidt sodass Sofern soll somit sowie Staat stellt Steueroptimale Verlustnutzung Steuerpflichtigen Tatbestände Tätigkeit Teil Untersuchung Urteil Verlustausgleichs Verlustausgleichsbeschränkung Verluste vorliegenden Vorschrift weiter Wirtschaft