Das Erbschaftsinventar unter besonderer Berücksichtigung des Inventars der Ehefrau-ErbinUniversitat Munster i.W., 1926 - 56 pages |
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allgemeinen Gütergemeinschaft alſo Ansicht Antrag eines Nachlaßgläubigers Anwendung ausdrücklich Auskunft beantragen beide Ehegatten Beschränkbarkeit Bestand bestehenden Nachlaßverbindlichkeit beſtimmten Beſtimmung Bestimmung der Inventarfrist bezüglich Bürgerliches Gesetzbuch deſſen dieſe Ehefrau Ehefrau-Erbin Ehemann Eides Eidesleiſtung eingebrachten Gut eingereicht Einreichung des Inventars Endemann Erbenhaftung Erbfall Erbin Erbrecht Erbschaft Erbschaft zum eingebrachten Erbschaftsannahme Erbschaftskäufer errichtete Inventar Errichtung des Inventars Errungenschaftsgemeinschaft erst Fahrnisgemeinschaft Falle Folge Frage freiwillig errichtete freiwilligen Inventarerrichtung Friſt Friſtbestimmung gemäß Gericht Gesetz Gläubiger Grund Gut oder Gesamtgut Güterrechts Güterstand Gutmann Hachenburg haftet Intereſſe Interessen der Nachlaßgläubiger Inven Inventar errichtet Inventarpflicht Inventarrecht iſt Joseph Krug läßt Leiſtung Leonhard lichen Miterbe Möglichkeit muß Nacherben Nachlaß Nachlaſſes Nachlaßgegenstände Nachlaßgericht Nachlaßkonkurs Nachlaßpfleger Nachlaßverbindlichkeiten neue Frist Offenbarungseides Planck Rechtsgeschäft Rechtsnachteil RGRKomm ſei ſein ſich ſie ſind Sinne soll Sondergut Staudinger Strohal tung Umständen unbeschränkten Haftung unredlichen Inventars Unvollständigkeit Vergl Vermögen Verwaltung vollständiges Inventar Vorerben Vorschriften Weißler Wilke wirksames Inventar Wirkung Zeitpunkt