Das Lehrbeanstandungsverfahren in der evangelischen Kirche

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GRIN Verlag, 2008 - Law - 68 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 8,0 Punkte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Häresie in theologischer und rechtlicher Perspektive, 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Evangelische Pfarrer und Pfarrerinnen glauben. Manche glauben aber nicht mehr das, was im Evangelium geschrieben ist und predigen andere Inhalte. Dann werden sie von Ihrer Landeskirche zur Raison gerufen. Wenn sie dann immer noch etwas deutlich anderes predigen, wird gegen sie ein Verfahren eingeleitet, das den Ausschluss des Pfarrers aus der ev. Kirche zum Thema hat. Und ein solches Verfahren nennt man Lehrbeanstandungsverfahren. Darüber hat dr Autor an der Uni Halle-Wittenberg eine Seminararbeit geschrieben. Wittenberg? Da hat doch Martin Luther seine 95 Thesen an die Kirche angeschlagen. Genau. Und schon wurde er als Ketzer beschimpft. Ketzerei nennt man in der griechischen Sprache ,Häresie' [gr. ¿¿¿es¿]. Und Häresie war das Thema des Seminars für das Lehrbeanstandungsverfahren.
 

Contents

Praktische Anwendung einzelner Lehrbeanstandungsverfahren
6
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11
E Zusammenfassung
22
Copyright

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Common terms and phrases

Amts Amtsträger Ansicht Anwendbarkeit Anwendung Anwendungsbereich Arnoldshainer Aufgrund Aufl Äußerungen Band Baumann beanstandet bedeutet beharrlich Bekenntnis Bekenntnisgrundlagen bereits besondere bestehen bestimmt Betroffenen biblischen daher demnach Dienst Disziplinar Disziplinarverfahren eigene eindeutige einzelnen Entscheidung des Spruchkollegiums entstanden Entstehung evangelischen Kirche Evangelischen Landeskirche Evangelisches Kirchenrecht Fall festgestellt festhält Feststellung Feststellungsverfahren Form Frage Gehring geht Geistliche Gesetz gibt Gliedkirchen Gott Grundsatz Heckel Heiligen Schrift hierfür hinsichtlich Hochschultheologen Inhalt innerkirchliche Irrlehre IrrlehreG Jahre jeweiligen Kirchengesetz Kirchenleitung Kirchenverfassungen kirchlichen Lehrbeanstandung Lehrbeanstandungsordnung Lehrbeanstandungsverfahren Lehrbindung Lehre Lehrfreiheit Lehrmeinung Lehrordnungen Lehrverantwortung Lehrverfahren mangels Maßgeblich Maßstab mithin muss öffentlich Ordination Ordinierten persönliche Pfarrer praktische Probleme Rahmen Recht Rechtliche Rechtsfolgen Reformation Regelungen Robbers Sachverhalt Sakramentsverwaltung Schulz Schwalfenberg Somit sowie staatliche Stein Tatbestand theologischen theologischer Lehrgespräche Union unterschiedlich VELKD verbindlich Vereinbarkeit Verfahren Verfassungsbeschwerde Verkündigung Verletzung Verletzung der Lehrverpflichtung Verlust Vielmehr vorliegen Vorschriften Voss weiter Widerspruch Wort Wortverkündigung Württemberg Zunächst Zusammenhang Zusammenschlüsse Zusammensetzung

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