Der Auslandsbezug des Betriebsverfassungsgesetzes: die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ausländische Betriebe und auf die Ausstrahlungen inländischer Betriebe ins Ausland

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P. Lang, 1983 - Business & Economics - 226 pages
Die im Zuge des steigenden internationalen Wirtschaftsverkehrs auftretenden grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnisse stellen das internationale Arbeitsrecht vor die Aufgabe, zu klären, welche nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften hierauf anzuwenden sind. Die vorliegende Arbeit untersucht diese Frage für das BetrVG der Bundesrepublik Deutschland. Der Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen folgt eine an den jeweiligen Norminhalten bemessene Anwendungsbestimmung der Vorschriften des BetrVG auf Auslands-Betriebe. Im zweiten Teil der Arbeit werden eingehend Voraussetzungen und Umfang der Anwendung des BetrVG bei sogenannten «Ausstrahlungen» inländischer Betriebe ins Ausland behandelt.

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Abkürzungsverzeichnis
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VII
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Abschluß AG-AN AN-Vertretung Anwendung des BetrVG Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnisses arbeitsvertraglichen Ausland eingesetzten ausländischen Arbeitsort ausländischen Arbeitsstätte ausländischen Betriebsstätte Auslands-AN Auslands-Betriebe Auslandsanwendbarkeit des BetrVG Auslandsbeschäftigung Auslandseinsatz auslandsentsandten ausschließlich außerhalb ausstrahlenden B.T.-Drucksache BAG AP Nr Befugnis Beleg Belegschaft des Inlands-Betriebes Belegschaftsmitglieder Belegschaftsverband Belegschaftsvertretung Bestimmungen betreffenden Betrieb Betriebssitz Betriebsver Betriebsvereinbarung Betriebsverfassung betriebsverfassungsgesetzlicher betriebsverfassungsrechtliche Betriebsversammlung Betriebszugehörigkeit BetrVG 72 Birk in Festschrift BR Deutschland bundesdeutschen BUrlG Carolsfeld deshalb Dietz/Richardi Anm Einbeziehung entsandten entsprechend erfaßt Fall Fallgruppe Festschrift Beitzke Festschrift Kegel Festschrift Schnorr Fitting/Auffarth/Kaiser Frage Galperin/Löwisch Gamillscheg Geltungsbereich gerade Gesetze grundsätzlich hinsichtlich Individualrechte inländischen Inlands-Be innerhalb insbesondere Kammann/Hess/Schlochauer LAG Düsseldorf DB LAG Hamm DB läßt lich Marienhagen maßgeblichen Mitbestimmung mitbestimmungspflichtige Mitbestimmungsrecht muß organisatorischen privatautonom Privatrecht RabelsZ RabelsZ 39 Rahmen der Betriebsausstrahlung räumlichen Recht rechtliche Regelung schaftsmitglieder schen Schließlich Simitis in Festschrift somit Sprechstunde Staatsgebiet Staudacher aa0 Stege/Weinspach Tarifkonkurrenz tarifvertragliche Tätigkeit Teilversammlung Territorialitätsprinzip Unternehmen unternehmensbezogenen Vereinbarung Vorschriften des BetrVG West-Berlin wirtschafts wonach

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