Der "Verfassungsfeind": Parteiverbotsverfahren, zum Begriff der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Wehrhafte Demokratie, die Sicherheitsgesetzgebung in Zeiten des internationalen TerrorismusWissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 13, Universität Bielefeld (Fakultät für Rechtswissnschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Rechtsprechung und in der Politik ist der Begriff „Verfassungsfeind“ ein nicht selten verwendeter Begriff. Diese Bezeichnung klingt wie eine rhetorisch personifizierende Hyperbel, wirft allerdings die Frage auf, von wem oder was die Rede sein könnte. Höchstrichterliche Rechtsprechung, Verfassungsberichterstattung und politische Äußerungen verwenden häufig den Begriff „Verfassungsfeind“ oder beschreiben bestimmte Haltungen für verfassungsfeindlich. Steckt hinter dem drohenden Charakter dieses Begriffs tatsächlich eine feindliche Gefahr oder ist es lediglich eine Figur, die eine bestimmte Politik mehrheitsfähig machen soll? In Zeiten, in denen wieder politisch Extreme von Links und Rechts Wahlerfolge zelebrieren und auf dem Weg zu einer mehr oder minderen Salonfähigkeit sind, wird wohl die undurchschaubare Begrifflichkeit der „Verfassungsfeindlichkeit“ auch eine Etikettierungsfunktion haben. Schließlich stellt sich die Frage, inwiefern sich der Feind von dem einfachen Gegner unterscheidet. Wie entsteht vor allem eine Feindschaft, von dem der Bürger als Mitglied einer Personenvereinigung keine Vorstellung und Kenntnis hat? Um den Begriff des Verfassungsfeindes nicht wegen der bereits dogmatischen Unbestimmtheit und der tatsächlichen Unzugänglichkeit zu verwerfen, gilt es zunächst, die Begriffe der Verfassung und des Feindes zu untersuchen. Die Gegnerschaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung oder verfassungsmäßigen Ordnung wird häufig auch im Zusammenhang mit der Verfassungsfeindlichkeit erwähnt und könnte Aufschluss über den begrifflichen Sinngehalt des „Verfassungsfeindes“ geben. Angenommen die inhaltliche Frage der Verfassungsfeindschaft wäre geklärt, dann bliebe immer noch zu klären, weshalb das Bedürfnis nach diesem Terminus besteht. Fraglich ist, ob die Feindschaft als politische oder rechtliche Legitimationsgrundlage dienen soll, um von den üblichen Verfahrenswegen staatlichen Handelns abzuweichen, -also die Gleichheit in der Freiheit zu beschränken |
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Abgeordneten allerdings Antiterrordatei Antiterrordatei von Polizei ATDG aufgrund Band VII Begriff des Politischen Behörden bereits Berufsgeheimnisträger bestehenden Ordnung bestimmte Betroffenen Bund Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesrepublik BVerfG Daten deutsche Entscheidung erforderlich Feind Feindschaft Feindstrafrecht Fortsetzung des Verfahrens freiheitlich demokratischen Grundordnung Gebot der Trennung Gefahr Gegner Gegnerschaft zur freiheitlich Gericht Gesellschaft Gesetz Gewalt Grund Grundgesetz Grundsätzen Gusy Handbuch des Staatsrechts informationelle Inhalt internationalen Terrorismus Isensee Islam Kalifstaat Kirchhoff könnte lediglich lich Morlok namentlich Nationaldemokratische Partei Deutschlands neue Sicherheitsarchitektur NVwZ Partei Deutschlands Parteiverbot Parteiverbot als Verfassungsschutz Parteiverbotsverfahren Personen Polizei und Nachrichtendiensten Rahmen Recht rechtlich Rechtsprechung rechtsstaatlichen Richter rung schen Schmitt Scientology seien Senat sodass somit Sozialistische Reichspartei Speicherung Staates staatlichen Stelle streitbaren Demokratie tatsächlich Trennung von Polizei Trennungsgebot unlösbarer Widerspruch Verbot Verbotsantrag Verbotsverfahren Verfahrenshindernis Verfassungsfeind Verfassungsfeindschaft verfassungsmäßige Ordnung verfassungsrechtlichen Verfassungsschutzbericht verfassungswidrigen Partei Verständnis Vertrauenspersonen Völkerrecht Wehrhafte Demokratie Weimarer weiterhin Wertgebundenheit wobei Ziele