Der erste Grundsatz von Fichtes 'Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre' (1794)Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: sehr gut (1,3), Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: Interpretationskurs Fichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Der § 1 der 'Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre' kann als Fokus jenes Denkens gelten, das die programmatische Bezeichnung einer "Grundsatzphilosophie" trägt. Ist es doch der Grundsatzcharakter selbst, der hier zum Grundsatz erhoben wird. Wie aber muss ein systembegründender Grundsatz beschaffen sein? Fichtes 'Begriffsschrift' nimmt ihren Ausgang bei dem Postulat, es müsste in einer Wissenschaft "mindestens Ein Satz gewiss seyn, der etwa den übrigen seyne Gewissheit mittheilte". Doch wird diese erste Bedingung noch erweitert: Der aufzustellende Grundsatz "kann seine Gewißheit nicht erst durch die Verbindung mit den übrigen erhalten, sondern muss sie vor derselben vorher haben." Erst "ein solcher vor der Verbindung vorher und unabhängiger von ihr gewisser Satz heisst ein Grundsatz". Sofern ein Grundsatz der absolut-erste eines Denksystems sein soll, muss er demnach nicht nur Gewissheit, sondern unbedingte, ja, schlechthin unbedingte Gewissheit vermitteln. Dieses letztgültig zu leisetn, stellt sich der § 1 der 'Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre' zur Aufgabe: "Wir haben den absolut-ersten, schlechthin unbedingten Grundsatz alles menschlichen Wissens aufzusuchen. Beweisen oder bestimmen läßt er sich nicht, wenn er absolut-erster Grundsatz sein soll." Es liegt notwendig im Begriff der Unbedingtheit, unmittelbar gewiss, nicht deduzierbar, lediglich auffindbar zu sein, denn ein Grundsatz, der sich begründen ließe, wäre nicht Grund-, sondern bereits Folgesatz und somit bedingt. Nun soll der gesuchte Grundsatz eine "Tathandlung" ausdrücken, und zwar eine solche, "die unter den empirischen Bestimmungen unseres Bewußtseins nicht vorkommt". Auch dies ist eine zwingende Bedingung des Unbedingtheitsattributs - wie nämlich könnte ein auf dinglich-objektiver Erfahrung beruhendes Wissenschaftsprinzip jemals unbe-ding-t sein? Andererseits muss dieses Wissensprinzip ein wissbares, d.h. bewusstseinsfähiges sein, soll es doch Gewissheit systematisierbar und nicht etwa Intuition erahnbar machen. Also darf Fichtes erster Grundsatz zwar nicht empirisch sein, er muss aber doch "allem Bewußtsein zum Grunde" liegen, es transzendental ermöglichen. |
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1.1 Reflektierende Abstraktion 1.1.2 Abstraktion 1.1.4 Abstraktion absolut-erste Grundsatz absolute Selbstbewußtsein absolutes Subjekt Abstraktion vom Gehalt Agens anwendbar AUSBLICK Ich versus Bedingung der Möglichkeit Begriff der Wissenschaftslehre Begriffsschrift beide Beschaffenheit eines Grundsatzes bestimmten Gehalte Bezug bloße Setzen Cartesische dasjenige deduzieren Denken empirischen Bestimmungen unseres empirischen Bewußtseins Entität ergo sum ersten Grundsatzes Folgerung vom Gesetztsein Form der Folgerung formal variabeln Identität formal-gehaltliche Verfaßtheit formallogische Für-sich-Sein Gehalt der Identität gehaltlich konstante Identität gesamten Wissenschaftslehre Grundlage der gesamten Handlungsart Ich-Sein ichhaft identisch insofern inwiefern kategoriale Beschaffenheit kategoriale Seinsweise Kontinuum konturiert körperlich gedacht logische Aussageweise logische Satz Methoden seiner Auffindung muß Objekt objektive ontologische Prädikat prädikativen prädikatsnominale prädiziert Primat qua Tathandlung Realität Reflexion und Abstraktion Satz der Identität schlechthin gesetzte Tatsache schlechthin sein eignes schlechthin setzende Tathandlung schlechthin unbedingte Gewißheit seiend Seins-Qualität sofern Spinoza subjunktiv Substrat Tatsache des empirischen transzendentalen Apperzeption ursprüngliche Einheit Urteil Verfaßtheit des Identitätssatzes versus Substanz Vorstellung wirkliches Bewußtsein wirksam Wissens