Deutsche Zeitschrift für die Staatsarzneikunde, Volume 281870 - Medical jurisprudence |
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Aerzte Arme Arzt ärztlichen auffallend äusseren beiden Beinen Beob Beobachtungen besonders Bewegungen blass bläulich blauroth Blut Bordell Bordellhalter Brust Casper chen Coniin Delirium Delirium tremens Dirnen Ecchymosen Epidermis Erdrosseln Erhängten Erotomanie Erscheinungen ersten Erstickung Extremitäten Fällen fand Flexoren Flüssigkeit Folge Füsse Fusssohlen Gänsehaut gefunden Gehirns Geistesstörung Gesetzes Gesicht gestorben Gesundheitsamte gewöhnlichen grosse Hals Halse Hand Haut hornartig Jahre Kehlkopf Kind konnte Kopf Körper Kranke krankhaften Krankheit lebend Leiche Leichenschauer Leichenstarre letzten lich linken Lungen Lymphe Macau Medicin Mensch Monomanie Mund muss nassen Nerven Neuropathie Neuropathie bezeichnet Obduction öffentlichen Dirnen Orfila Organe penis Pentastomen Phrenopathien Pupillen Pyämie Pyromanie rechten Rückenmarks schwach Section Staatsarzneikunde Stande stark Störung Strang Strangmarke Strangrinne Strick Stunden Sugillationen Tage Theil Thiere Tod durch Ertrinken Todesart todt tödtliche Tropfen Coniin Typhus unserer Unterlauf Untersuchung Ursache Verletzung Versuche viel Vorderarm Wasser Wasserleichen Weise Welligkeit weniger Wirkung wohl Wunde Würgeband Zeichen zeigte Zoll Zunge Zungenbein Zustand
Popular passages
Page 336 - Respirationslähmung ab. 8) Das Blut erleidet, wie es scheint, keine Veränderungen, wenigstens verlieren die Blutkörperchen nicht ihre Fähigkeit, Sauerstoff aufzunehmen! 9) Auf das Herz und den Puls zeigt das Coniin keine Wirkung. 10) Es setzt die Temperatur des Körpers herab, und zwar um so stärker, je deutlicher die paretischen Erscheinungen hervortreten. Seine Wirkung auf die Pupille ist nicht constant. 11) Stärker und schneller äussert sich die Wirkung des Coniins, wenn es direkt in die...
Page 335 - Sängethieren von Coniin hervorgerufenen Krampferscheinungen sind ein ziemlich sicheres Zeichen vom tödtlichen Ausgange der Vergiftung. Sie bilden ein Symptom der Vergiftung und hängen nicht von Respirationslähmung ab. 8. Das Blut erleidet, wie es scheint, keine Veränderungen, wenigstens verlieren die Blutkörperchen nicht ihre Fähigkeit, Sauerstoff aufzunehmen. 9. Auf das Herz und den Puls zeigt das Coniin keine Wirkung. 10. Es setzt die Temperatur des Körpers herab, und zwar um so stärker,...
Page 292 - ... Bezeichnung der Person des Verstorbenen, die Zeit, den Ort und die Ursache des Todes, sowie die Zeit der ersten Besichtigung und endlich die Erklärung enthalten, dass die Beerdigung vorbehaltlich anderer Anordnung aus Anlass der zweiten Besichtigung 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes zulässig sei. Die nach den Bestimmungen des §. 3 zur Anzeige des Todesfalles verpflichteten Personen müssen sodann innerhalb 24 Stunden nach dem Eintritt des Todes den Sterbefall dem bürgerlichen Standesbeamten...
Page 293 - S- 7. Ausnahmsweise kann die zweite Besichtigung der Leiche in nachgenannten Fällen zum Zwecke der früheren Beerdigung auch schon vor Ablauf von 48 Stunden vorgenommen werden: 1) wenn die Leiche vom Arzte geöffnet worden ist; 2) wenn die Verwesung der Leiche ungewöhnliche Fortschritte macht; 3) wenn eine ansteckende Krankheit, insbesondere die Blatternkrankheit, die Ursache des Todes gewesen; 4) wenn der Raum, in welchem die Leiche aufbewahrt wird, der Familie zum eigenen Wohngebrauch, insbesondere...
Page 293 - ... Beerdigung auch schon vor Ablauf von 48 Stunden vorgenommen werden: 1. wenn die Leiche vom Arzte geöffnet worden ist; 2 wenn die Verwesung der Leiche ungewöhnliche Fortschritte macht; 3. wenn eine ansteckende Krankheit, insbesondere die Blatternkrankheit, die Ursache des Todes gewesen; 4. wenn der Baum , in welchem die Leiche aufbewahrt wird , der Familie zum eigenen Wohngebrauch, insbesondere für Kranke, unentbehrlich ist; 5. wenn die Betheiligten aus sonstigen erheblichen Gründen eine 'Abkürzung...
Page 251 - Polizeistrafgeselzbuchs und der §§. 47 ff. des Gesetzes vom 21. Dezember 1869 über die Beurkundungen des bürgerlichen Standes .wird unter Aufhebung der Verordnung vom 5.
Page 294 - In Gemeinden mit zerstreut liegenden Häusern oder Zinken kann das Bezirksamt diese Gebühr, falls die Leichenschau eine Viertelstunde und darüber vom Wohnhause des Leichenschauers entfernt vorzunehmen ist, bis auf 50 Kreuzer erhöhen. Bei Zahlungsunfähigkeit haben diejenigen Kassen einzutreten, welchen auch die sonstigen Beerdigungskosten zur Last fallen. §. 10. Die näheren Dienstobliegenheiten der Leichenschauer und die zu ihrer Beaufsichtigung erforderlichen Einrichtungen werden durch besondere...