Die gerichtliche redekunst

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Siemenreth & Worms, 1890 - 604 pages
 

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Common terms and phrases

allgemeinen Angeklagten Anklage aufser Augenschein Augenscheinseinnahme Ausdruck Aussage Behauptung Beredsamkeit besonders bestimmt Beurteilung Beweis Beweisaufnahme Beweisausführungen Beweisbehelflichkeit Beweisfähigkeit Beweisführung Beweisgründe Beweiskraft Beweislast Beweismittel Beweisrecht Beweissatz Beweistheorie Beweiswürdigung blofse blos Boger a. a. Cicero dafs daher darf deutschen Z.-P.-O Echtheit Eingang einzelnen Entscheidung Erklärung erst ersuchten Richter Erzählung Fall Feststellung Frage freien Beweiswürdigung Gegenbeweis Gegenstand Gegner Gerichtliche Redekunst Gerichtsredner Gesetz Geständnis giebt grofsen Grund Gutachten Hauptverhandlung indem Inhalt Interesse juristischen Kries a. a. läfst Laienrichter leicht letzteren lichen logischen materiellen Mittel Möglichkeit mufs mündlichen mutung Natur notwendig öffentlichen Offizialmaxime oratore österreich Parteien Parteiredner Personen Präsumtion Protokoll Prozefs Quintilian Recht rechtlichen Rechtsfalles Rechtssätze Rechtsverfahren Rechtsvermutung Rede Redner Regeln Reichsgerichts Rhetorik richterlichen Eid Richtigkeit rücksichtlich Sache Sachverständigen Sätze Schlufs Schlufsfolgerung soll Strafprozefs Strafverfahren Streitfragen Syllogismus Teil Thatbestand Thatsachen Überzeugung Umstände Urkunde Urteil Verfahren Vergl Verhandlung Vermutung Vernehmung Verteidiger Vorsitzenden Vortrag wahr Wahrheit Wahrnehmung Wahrscheinlichkeit Widerlegung Zeugen Zeugenaussagen Zivilprozefs Zuhörer Zweck

Popular passages

Page 478 - Urkunden, welche von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind...
Page 599 - Personen versagt werden, welche sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, oder welche in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen.
Page 461 - Ist das Gutachten einer kollegialen Fachbehörde eingeholt worden, so kann das Gericht die Behörde ersuchen, eines ihrer Mitglieder mit der Vertretung des Gutachtens in der Hauptverhaudlung zu beauftragen und dem Gerichte zu bezeichnen.
Page 243 - Das in einem anderen Staate geltende Recht, die Gewohnheitsrechte und Statuten bedürfen des Beweises nur insofern, als sie dem Gerichte unbekannt sind.
Page 396 - Anwendung. §. 86. Findet die Einnahme eines richterlichen Augenscheins statt, so ist im Protokoll der vorgefundene Sachbestand festzustellen, und darüber Auskunft zu geben, welche Spuren oder Merkmale, deren Vorhandensein nach der besondern Beschaffenheit des Falles vermuthet werden konnte, gefehlt haben.
Page 284 - Beweisaufnahme nicht ausreichend, um die Ueberzeugung des Gerichts von der Wahrheit oder Unwahrheit der zu erweisenden Thatsache zu begründen, so kann das Gericht der einen oder der anderen Partei über eine streitige Thatsache einen Eid auferlegen.
Page 314 - Anspruch errichtet ist, welcher die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Quantität anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstande hat, und der Schuldner sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
Page 273 - Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls oder einer schriftlichen Erklärung ersetzt werden.
Page 368 - Urtheil ist die Eidesnorm und die Folge sowohl der Leistung als der Nichtleistung des Eides so genau, als die Lage , der Sache dies gestattet, festzustellen.
Page 262 - Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien. aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

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