"Elternmitwirkung" in der Schule: Zu den Grenzen der BeteiligungStudienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Pädagogik), Veranstaltung: Schulrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist allgemein bekannt, dass Eltern das Recht haben, auf die Geschehnisse in der Schule Einfluss zu nehmen. Doch ist weniger bekannt, welche Grenzen diese Mitwirkung hat. Aus diesem Grund werde ich im Laufe meiner Hausarbeit darstellen, welche rechtlichen, aber auch moralischen Grenzen den Eltern gesetzt werden können. Die praktische Bedeutung meines Themas spiegelt sich beispielsweise in dem teilweise rüden Auftreten einiger Eltern während Versammlungen oder Einzelgesprächen wider. Hier wurde bewusst einiges getan, um die Kompetenzen der Eltern zu beschränken. Für die Wissenschaft und die damit verbundene Forschung ist die Definition von Grenzen für Eltern ebenfalls interessant, da man hier die Partizipation als Grundrecht klar eingrenzt. Eltern haben zwar Rechte, aber eben auch Pflichten und Grenzen, an die sie sich halten müssen. Unbedingt nötig ist, darauf hinzuweisen, dass der Begriff der "Elternmitwirkung" nur bedingt korrekt ist. Auch Günther Hoegg führt die Veränderungen der familiären Verhältnisse und das daraus resultierte Umdenken an, was deutlich in den meisten Schulgesetzen erkennbar sei. Hier werde nicht mehr von "Eltern", sondern von den "Erziehungsberechtigten" gesprochen. Die Eltern der Kinder müssen nicht zwangsläufig die Erziehungsberechtigten sein. Wenn ich in meinen Ausführungen von "elterlicher Beteiligung" spreche, dann meine ich stets auch die Beteiligung derer, die durch bestimmte Umstände als Beziehungsberechtigte gelten (vgl. Hoegg 2006: 70). Trotz der neuen Verhältnisse ziehe ich es vor, von der "Elternmitwirkung" zu sprechen, da die Wahrscheinlichkeit, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler gleichzeitig die Erziehungsberechtigten sind, in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel höher ist, als der dur |
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Abschnitt akzeptieren allgemein Artikel 59 Artikel 78 Aufgaben Ausführungen Avenarius 2001 Beispiel beispielsweise benannt Beratung bestimmte besuchen Beteiligung GRIN Biehler Definition von Grenzen Dennoch deutlich diskutieren dürfen Ebenen eigene eingehen Einleitung einzelnen Schulen Eltern Elternmitwirkung Elternvertreter Entscheidungen ergreifen Ersten Abschnitt erwähnenswert erwähnt Erziehung Fall Fehnemann 1990 Fehnemann sieht fest festgelegt Folge Formen der Mitwirkung Formen und Methoden Frage fügt führt Funktion gebildet Gemeinde genauer geregelt gesetzlich getragen gewählten Grenzen der Beteiligung Grundgesetzes hierbei Hoegg hohem informieren Institution Schule Jahre Kinder klar Klassen Klassenelternschaften und vertretungen Kontakt Kosten Kreiselternräte Landes Sachsen-Anhalt Landesebene Landeselternrat Landesschulbeirat laut Legitimation legt Lehrer Methoden der elterlichen Mitbestimmung möglich müssen näher zu regeln Notwendigkeit oberste Schulbehörde Öffentlichkeit optimal Organisation Pflichten der Erziehungsberechtigten rechtlichen regeln Rolle Schulgesetz des Landes Schützlings seien siehe Absatz solle sollten Somit sorgen sowie sprechen Staat stellt Tatsache Teil Unterricht unterschiedliche Ursula Fehnemann verbundene verfügen Vertrauensverhältnis Vertretungen Wahlen Waldburg-Zeil weiter Zubke Zusammenfassend