Nachsinnige Erörterung ob eine eintzige geistliche Person, welche andern vorgesetzet über dem, was in den allgemeinen und bisher im Gebrauch gewesenen Kirchen statutis geordnet, neue Ceremonien oder neue Anordnungen des Gottesdienstes entweder selbst introduciren ... mag ohne vorher gepflogenem Rath und gehaltem Rucksprach mit denen andern Geistlichen?

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1700 - 18 pages
 

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