Aktenmäßige Gründe welche die Weberschaft in der Reichs-Stadt Augsburg durch ihren dortigen Ausschuß, und Zunfts-Anwald ... dem Hochedlen und Hochweisen Rath ... um ein allgemeines oberkeitliches Verbott ... aller fremden Weber-Cottons ... unterbreitet hatVerlag nicht ermittelbar, 1789 - 32 pages |
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allergerechtest allergnädigst allhier allhiesigen Anschlag Anwald Appretirung fremder augsburgische Webers Manufactur Ausland Ausschuß auswärtige Verschleiß baar baar Geld beschehen Beßten bestandene Bestellung bey dem auswärtigen bey unserer Bierprauer Billich Brod Burgerschaft chen cher Comerce Cotton Tücher Cottondrucker Cottonhåndler dahier därfte dermalen dieſe Druck Einfuhr fremder eingeführet fabricirt Fabrikanten Fabriken Fleiß folle fonderheitlichen fremden Cot fremder Cottons fremder Weber Waaren frey Gefellen gemeinen Wesens gemeinnüglich gemeinnüßlich gemeinschädlichen Geschaumäßig Gewerb Grund Grundfäße Grundsäge Handelsmann Heinrich von Schüle heißt Herr Heinrich hierdurch hiesige Stadt hiesige Weberschaft hiesigen Weber hingegen Hochedle Hochweise Jahrhunderten Kaufleuthen kayserlicher Majestät ländische laſſen Messen Mitburger muß nemliche oberkeitlichen Verbottes obige obrigkeitlichen Obrigkeits ostindische rohe ostindischen Cottons Preis Preiß Reichsstadt rohe ostindische Sæculis schehen seyn Sortiment Staats Staatswirthschaft Stand seye Thätigkeit Theil ungeschaut unpartheylich unsere Reichsstädtische unserer Batterstadt unserer Voreltern Vaterstadt Vatterstadt Verkauf vermindern vers vielmehr Vollzug Waaren Lager Webermeister Weberswaar Webertuchen Weberwaaren Weeg willkürlichen Strafen wohlfeiler Zunft