Höchst-Landesherrliche Verordnung. Gleichwie Seine Churfürstl. Durchlaucht durch den errichteten Militair-Cordon, und die demselben ertheilte Instruction alle anzuwenden gesucht haben, das Land von Müßiggängern, ... rein zu erhalten, und die Ruhe, ... zu schützen; ...1790 - 4 pages |
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1790 zu machen Anfang dieser Protocolle anliegenden Formulare Arreſtant eingeliefert Bayerische Staatsbibliothek Beams ten unterschriebener Beamte des einschlägigen beede bemessenen Vorträge Berathschlagung zu pflegen Beschreibung des Arreftanten bey ihren Collegien Cantonierungsquartiere des Cordoniſten Commandanten dergestalten zu verabreichen destoweniger eine Fehlanzeige Einlieferungsscheins förmlicher Zusammentritt mittels fùb lit Gebrauch Abschriften zurück gefreyten Herrschaftsgerichte Gerichter mit ima gerichtlichen Protocoll geschehenen Arretirung hierländischen Cordons Hofmarksgerichte mit Ende kriegsrath die gehörigen Lieferscheins schriftlich vorzutragen mittels Abgeord neten mittels Abgeordneten zusammen Ober-Landes Regierung proprium Protocoll zur Churfürstl Protocolle sodann nebst Protocolle und Lieferscheine Protocolle unmittelbar Protocollen zu vergleichen Protocolls genau übereinkommt rath der Cordons-Commiffion reftant eingeliefert Regimentern des hierländischen Rücken des Lieferscheins schließen die Ständische Schluß jeden Vierteljahrs Schuldigkeit genau beobachtet sodann der Erfolg Ständische Hofmarksgerichte Stels len dießfalls suchung zu bemerken Sulz tabellarisches Protocoll tigen Gerichtern verfertigten treffenden Verfügungen Berathschlagung übergeben worden sey untergebenen Stels Vierteljahr kein Arreſtant Vierteljahrs ihr tabellarisches wohl ſtart wos hin weiter