In der im Jahr 1760. kundgemachten gedruckten Feuer-Ordnung sind alle mögliche Maaß-Reguln vorgeschrieben worden, nach welchen sich nicht nur bey entstehenden Feuer-Brünsten zu verhalten, sondern wie auch aller Feuer-Gefahr vorzubeugen seye ...

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Verlag nicht ermittelbar, 1769 - 2 pages
 

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