Medizinische Versorgungszentren: Ein Überblick

Front Cover
GRIN Verlag, Aug 13, 2009 - Medical - 23 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Es werden zentrale rechtliche Aspekte einer MVZ-Gründung beleuchtet sowie Motive einer Beteiligung durch Krankenhäuser sowie Ärzte analysiert. Zudem wird auf vertragliche Vereinbarungen in einem MVZ sowie auf Bewertungsmöglichkeiten einer Arztpraxis eingegangen. An der vertragsärztlichen Versorgung konnten bislang nur zugelassene Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte sowie Ärzte von ermächtigten Einrichtungen teilnehmen (z.B. Polikliniken, Psychiatrische Institutsambulanzen). Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde eine weitere Möglichkeit im Rahmen der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) geschaffen. Nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind MVZ fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte tätig sind. Die Vorschriften des SGB V finden auf MVZ analog zu Vertragsärzten Anwendung (§ 72 Abs. 1 SGB V), sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt (Schmola, 2008, S. 67). Im Gegensatz zu bisherigen Kooperationsformen (z.B. Gemeinschaftspraxis) zeichnen sich MVZ insbesondere durch eine flexibler gestaltbare Zusammenarbeit zwischen Ärzten untereinander, von ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen sowie durch einen größeren gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsrahmen aus. Zudem kann die ambulante ärztliche Versorgung nicht mehr ausschließlich durch freiberuflich tätige Vertragsärzte erfolgen, sondern auch durch die von MVZ angestellten Ärzte. Im MVZ selbst dürfen nur ambulante Leistungen erbracht werden. Durch die MVZ besteht für die im § 95 SGB V genannten Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) die Möglichkeit in den ambulanten Leistungsmarkt vorzudringen (Schmola, 2008, S. 67).
 

Common terms and phrases

2.1 Leistungserbringer 2.2 Merkmal 2.3 Zulassung 2.4 Erfordernis 2.5 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen 3.2 Ambulante 5.3 Detailplanung 7.2 Durchführung Altendor Altendorfer/Merk/Jensch Alternatives Arztgehalt Angestellte Ärzte verfügen Angestellte tätig ärztliche Tätigkeit ärztlichen Leitung Berufsausübung Bewertung von Arztpraxen bisherigen Kooperationsformen bspw Bundesärztekammer cher Durchführung der Praxisbewertung Erfordernis der ärztlichen Facharzt fachübergreifende Tätigkeit fer/Merk/Jensch Festlegung Freiberuflichkeit genannten Leistungserbringer Geschäftsführer Gestaltung eines Praxisübernahmevertrages Gründer Grundkapital Gründung und Honorierung Haftung Handelsgewerbe hierzu Hinweise zur Projektplanung ideelle Wert insbesondere institutionelle Zulassung Integrierte Versorgung Internist juristische Person Kapitalgesellschaft Kassenärztliche Bundesvereinigung Kaufgegenstand Krankenhäuser lungsvertrag Medizinische Versorgungszentren Merkmal fachübergreifend Mietvertrag möglich Motive zur Beteiligung muss MVZ angestellte Ärzte MVZ tätigen Nachhaltig erzielbarer Gewinn Nebentätigkeiten niedergelassenen Ärzte Partner Partnerschaftsgesellschaft Patienten Planungsbereich Praxisinhabers Praxisräume Rechtsform Regelungen Schwerpunktbezeichnungen SGB V genannten Sitze sofern sollten sowie Kassenärztliche Vereinigung sowie Schmola Substanzwert tragsärztlichen Versorgung Übernahme und Bewertung übertragbare Kosten Übertragbarer Gewinn Übertragbarer Umsatz Vereinbarungen im MVZ Vertragsarztes Weiterhin Wert einer Praxis wirtschaftlichen Zulassungsausschuss

Bibliographic information