Johann Jacob Moser, Königlich-Dänischer Etats-Rath, von der Landes-Hoheit in Policey-Sachen: Nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, und eigener Erfahrung; Mit beygefügter Nachricht von allen dahin einschlagenden öffentlichen und wichtigen neuesten Staats-Geschäfften, so dann denen besten, oder doch neuesten, und in ihrer Art einigen, Schrifften davon

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Verlag nicht ermittelbar, 1773
 

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