Scoringmodelle im RisikocontrollingStudienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Risikocontrolling, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) 1998, sind alle Unternehmen verpflichtet, "zur Erfüllung ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht ein Risikomanagement-System im Unternehmen einzurichten." Deswegen wurde in vielen Unternehmungen der Fokus verstärkt auf ein effizientes Risikocontrolling gelegt. Risikocontrolling umfasst die Risikoidentifikation, die Risikobewertung, die Risikosteuerung und die Risikokontrolle. Die im Folgenden vorgestellten Scoringmodelle unterstützen den gesamten Risikocontrollingprozess. Sie dienen zur Risikoidentifikation, da bei der Formulierung der Modelle festgestellt werden muss, welche Risiken auftreten können und daher relevant für den Entscheidungsprozess sind. Außerdem soll Scoring helfen, das Risiko verschiedener Handlungsalternativen anhand objektiver Kriterien korrekt zu bewerten. Dabei stellt sich die Frage, ob sich alle Risiken (interne wie externe) bezüglich Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres Ausmaßes auch objektiv bewerten lassen. Durch die Auswahl der Handlungsalternative in einem Scoringmodell, die entsprechend der Geschäftsstrategie das "geringste Risikopotential" aufweißt, trägt Scoring auch zur Risikosteuerung bei. Schließlich haben Scoringmodelle auch Risikokontrollfunktion, da sich durch fortlaufende Anwendung eine Risikoentwicklung dokumentieren lässt. Somit kann aufgezeigt werden, ob Risikominimierungsmaßnahmen erfolgreich waren. Dabei muss aber beachtet werden, dass Chancen auch nur mit bestimmten Risikoniveau entstehen. Dieser Chancenaspekt kann jedoch in die Risikoscoringmodelle mit eingearbeitet werden. |
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Page 1 - Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) 1998, sind alle Unternehmen verpflichtet, „zur Erfüllung ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht ein Risikomanagement-System im Unternehmen einzurichten"1.