Studien zum deutschen staatsrechte, Volume 2, Part 1

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Aenderung allerdings Anträge Artikel 17 ausdrücklich Ausfertigung und Verkündigung Befugnisse Bekanntmachung Beschlüsse des Bundesrathes besondere Bundesgesetzblattes Bundeskanzler Bundespräsidium Bundesrathsbeschlusses Bundesstaaten Centralblatt desrathes deutsche Reich deutschen Einzelstaaten Entwickelung Erlass Ernennung erst Fassung formelle Formen Gebiete Gegenzeichnung Gerichtskostengesetz Gesetzentwurf Gesetzgebung gesetzliche Ermächtigung gesetzvertretenden Verordnungen Gewerbeordnung Grund Haenel Hegemonie Initiative innerhalb des Bundesrathes insbesondere Insinuation Juli Juni Kaiser kaiserlichen Gewalt kanzler Kommissarien Kompetenz König von Preussen konnte kraft lichen Majorität März Massgabe materiell Mitglied des Bundesrathes norddeutschen Bundes norddeutschen Verfassung Organe des Bundes Organisation Partikularrecht Personenstandsgesetz Pflicht politischen Prärogative Präsidenten des Bundesrathes Präsidialstimme Präsidium des Bundesrathes Präsumtion preussische Instruktion preussischen Staate preussischen Stimme preussischer Bevollmächtigter rathes Recht rechtliche Rechtsgültigkeit Reiches Reichseisenbahnamtes Reichsgesetzblatt Reichsgesetze Reichskanzlers Reichstage Reichsverfassung selbständige Staatsrecht steht Stellung Stellvertreter Substitutionsbefugniss Tabaksteuergesetz Theil unmittelbare Rechtsverbindlichkeit Verantwortlichkeitsverhältnisse verbündeten Regierungen Verfassungsentwürfe verfassungsmässig Verordnungsrecht des Bundesrathes Vertretung Veto vollziehenden Gewalt Vollzugsverordnungen Vorsitz im Bundesrath Widerspruch Wortlaut zustehen Zustimmung des Bundesrathes

Popular passages

Page 19 - Die hiernach von dem Präsidium ausgehenden Anordnungen werden im Namen des Bundes erlassen und von dem Bundeskanzler unterzeichnet.
Page 70 - Nach Publikation dieser Verfassung ist in dem ganzen Reiche die gesamte preußische Militärgesetzgebung ungesäumt einzuführen, sowohl die Gesetze selbst als die zu ihrer Ausführung, Erläuterung oder Ergänzung erlassenen Reglements, Instruktionen und Reskripte, namentlich also das Militär-Strafgesetzbuch vom 3.
Page 73 - Die Bundesregierungen verpflichten sich, die Deutschen Eisenbahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Netz verwalten und zu diesem Behuf auch die neu herzustellenden Bahnen nach einheitlichen Normen anlegen und ausrüsten zu lassen.
Page 24 - Das Präsidium ernennt den Bundeskanzler, welcher im Bundesrathe den Vorsitz führt und die Geschäfte leitet.
Page 42 - Zur Vertretung der Vorlagen aus dem Bereiche der Landesgesetzgebung, sowie der Interessen Elsass-Lothringens bei Gegenständen der Reichsgesetzgebung können durch den Statthalter Kommissare in den Bundesrat abgeordnet werden, welche an dessen Beratungen über diese Angelegenheiten teilnehmen.
Page 51 - Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.
Page 84 - Das Reich hat das Verfahren zur Ermittelung der Ladungsfähigkeit der Seeschiffe zu bestimmen, die Ausstellung der Messbriefe sowie der Schiffscertificate zu regeln- und die Bedingungen festzustellen, von welchen die Erlaubniss zur Führung eines Seeschiffes abhängig ist.
Page 10 - Die gesetzgebende Gewalt des Bundes wird auf denjenigen Gebieten, welche derselben zugewiesen sind, von dem Bundestage in Gemeinschaft mit einer periodisch zu berufenden Nationalvertretung ausgeübt.
Page 26 - Bundesrats zu sein. Nach der Verfassung führt er den Vorsitz in demselben, und insoweit ein Vorsitz ohne Mitgliedschaft denkbar ist, wäre es auch möglich, daß er nicht Mitglied wäre.
Page 32 - Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Bundeskanzler zu, welcher vom Präsidium zu ernennen ist.

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