Ueber die von den Gerichtsärzten zu erstattenden Gutachten nach dem neuen Strafgesetzbuche u. der neuen Strafprocessordnung für des Grossherz. Baden

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F. Wagner, 1851
 

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Common terms and phrases

Acten alsdann Angeschuldigten Arbeitshaus arzt Athmen aufgefunden ausser Ausspruch Beantwortung dieser Frage beobachtet Beschädigten Beschädigungen besonders Beurtheilung bewirkt Bewusstsein bezeichnet Blut desshalb Ecchymosen eigenthümliche Eihäute Einwirkung Elsässer Embryo entweder Entzündung Epilepsie Epiphyse Erscheinungen erst Ettenheim Fällen Fäulniss flüssig Folge folgende Fontanellen Fötus Frucht Gebärenden Gebärmutter geboren Geburt geistigen Genöthigte gerichtlichen Gerichtsarzt Gewaltthätigkeit Grösse Gutachten Handlung Harnblase häufig Haut heftige herbeigeführt Hilfe Kindsmord Knochenbrüche Knochenkern konnte Kopf Körper Körperverletzungen krankhafte Krankheit Krankheitszustände lange Leben lebend lebensfähig Leiche Leichenöffnung letzung lich Lungen Medicin Merkmale Misshandlung Monate moralische Freiheit muss Mutter Muttermund Nabelschnur Nabelstrang Nachtheil Neugebornen nöthig nothwendig Nothzucht Organe Pfund Präsumtion psychischen rechtswidrigen Richter Scheitelbeine Schürmayer Schwangeren Schwangerschaft selten Species facti Stande stattgehabte Strafbarkeit Strafgesetzbuches Strafprocessordnung Stunden Sugillationen Thäter Thatsachen Theile thierische Willkühr Tod des Kindes Todesursache todt tödtliche Verletzungen Umstände Ursache Urtheil Vergiftung Vorsatze zuzurechnen Wahrscheinlichkeit Willensfreiheit wirklich wobei wodurch Wunde Zoll Zuchthaus Zufälle zugefügt Zurechnung Zurechnungsfähigkeit Zustand zweifelhaften Seelenzustände

Popular passages

Page 44 - Schwangere mit einem todten oder unreifen, nicht lebensfähigen Kinde niedergekommen, oder das Kind nach der Geburt in Folge der durch die angewendeten Mittel erlittenen Misshandlung gestorben ist; 3) mit Arbeitshaus nicht unter einem Jahre, auch wenn die angewendeten Mittel keinen nachtheiligen Erfolg gehabt haben.
Page 93 - Wer eine Frauensperson durch thätliche Gewalt, oder durch angewendete, mit der Gefahr unverzüglicher Verwirklichung verbundene, Drohungen mit Tödtung oder schweren körperlichen...
Page 98 - Zurechnung dann nicht aus, wenn sich der Thäter durch Getränke oder andere Mittel absichtlich in solchen versetzt hatte, um in demselben ein im zurechnungsfähigen Zustande beschlossenes Verbrechen auszuführen, oder wenn in Bezug auf die Handlung, wodurch er sich in jenen Zustand versetzt hat, und die darin verübte Thal die Bedingungen der Zurechnung zur Fahrlässigkeit (§ 101) vorhanden sind.
Page 16 - Körperverletzung bezeichne! dagegen der § 226 des Strafgesetzbuches solche, welche ohne Kunsthülfe, oder ohne Dazwischenkunft von besondern, der Heilung günstigen Zufällen, wahrscheinlich den Tod des Verletzten zur Folge haben würde.*) III. Die Verletzung ohne bleibenden Schaden ist endlich nach § 227 des Strafgesetzbuches jene, wodurch dem Verletzten weder eine Krankheit, noch Arbeitsunfähigkeit, noch ein bleibender Schaden zugefügt wird.**] *) Zu den gefährlichen Körperverletzungen müssen...
Page 98 - Zu den Zuständen, welche unter der Voraussetzung des §.71 die Zurechnung ausschliessen, gehört namentlich Raserei, Wahnsinn, Verrücktheit, völliger Blödsinn und vorübergehende gänzliche Verwirrung der Sinne oder des Verstandes.
Page 54 - ... Braunschweig und Baden finden wir Pitreichs Anregung wieder. Der kritische Zeitraum wird auf 24 Stunden beziffert. Braunschweig und Baden fügen ausdrücklich bei, daß die Strafe des Kindesmordes auch dann einzutreten habe, wenn das Verbrechen zwar erst nach Ablauf von 24 Stunden verübt worden ist, der besondere geistige und körperliche, die Zurechnung bei diesem Verbrechen vermindernde Zustand der Gebärenden aber noch fortgedauert hat.
Page 20 - Hilfe derselbe hätte verhindert werden können; ob die Beschädigung unmittelbar, oder durch andere, jedoch aus ihr entstandene, Zwischenursachen den Tod bewirkt habe, ob dieselbe allgemein tödtlich sei, oder nur wegen der eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit des Beschädigten, oder wegen der zufälligen Umstände, unter welchen sie ihm zugefügt wurde, den Tod herbeigeführt habe.
Page 16 - Verletzte durch die Verletzung in den Zustand einer zwar nicht bleibenden jedoch über zwei Monate andauernden Krankheit oder Unfähigkeit zu seinen Berufsarbeiten versetzt...
Page 20 - Fällen durch Hilfe der Kunst etwa schon abgewendet wurde oder nicht; ob in dem gegenwärtigen Falle durch zeitige Hilfe derselbe hätte verhindert werden können; ob die Beschädigung unmittelbar, oder durch andere, jedoch aus ihr entstandene, Zwischenursachen den Tod bewirkt habe, ob dieselbe...
Page 43 - Mittel, welche eine zu frühe Entbindung, oder den Tod der Frucht im Mutterleibe bewirken können, mit rechtswidrigem Vorsatze...

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