Verordnungen und Gesetze für die höheren Schulen in Preussen

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Popular passages

Page 3 - Unterricht zu erteilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten, steht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat.
Page 1 - Staats, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben.
Page 113 - Seiner Königlichen Majestät von Preußen, meinem Allergnädigsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen, auch die Verfassung gewissenhaft beobachten will,'< so wahr mir Gott helfe...
Page 138 - Vorschlag, daß die Leibesübungen als ein notwendiger und unentbehrlicher Bestandteil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen werden.
Page 32 - Ш aufzunehmen ist. Fehlt es an einem geeigneten Lehrer der Naturwissenschaften, so ist von den 2 angesetzten Stunden die eine auf Geschichte, die andere auf das Französische zu verwenden. — Wo unter den vorher angegebenen Bedingungen in VI und V ein naturgeschichtlicher Unterricht ertheilt wird, ist die Beschreibung des menschlichen Leibes auf das Nothwendigste zu beschränken.
Page 278 - Beamter, welcher durch Blindheit, Taubheit oder ein sonstiges körperliches Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zu der Erfüllung seiner Amtspflichten dauernd unfähig ist, soll in den Ruhestand versetzt werden.
Page 335 - Die Lehrer aber werden leuchten wie des Himmels Glanz ; und die, so viele zur Gerechtigkeit weisen, 'wie die Sterne immer und ewiglich.
Page 38 - Anspruch hat. Die Real- und die höheren Bürgerschulen haben die Aufgabe, eine wissenschaftliche Vorbildung für die höheren Berufsarten zu geben, zu denen akademische Facultätsstudien nicht erforderlich sind. Für ihre Einrichtungen ist daher nicht das nächste Bedürfnis des praktischen Lebens...
Page 39 - Eingang verschaffen, daß gerade dann nicht für die Schule, sondern für das Leben gelernt und ein höherer Grad von Brauchbarkeit erreicht wird, wenn die für die Zwecke des Lebens nöthigen Kräfte ihrem Wesen und ihrer Bestimmung nach , an und für sich selbst ausgebildet werden. Die Schule dient dem Leben und achtet auf seine Anforderungen, das beweist die...
Page 274 - Wochen, so hat der Beamte die Dienstentlassung verwirkt. Ist der Beamte dienstlich aufgefordert worden, sein Amt anzutreten oder zu demselben zurückzukehren, so tritt die Strafe der Dienstentlassung schon nach fruchtlosem Ablauf von 4 Wochen seit der ergangenen Aufforderung ein.11 §• 11.

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