Was will, was wirkt, was soll die staatliche Strafe? |
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Common terms and phrases
Abhaltung des Publikums Abschreckung des Publikums Alexander Löffler Amtspflicht Androhung Anstalt Aschrott a. a. Ausdruck Befriedigung Behandlung Belagerungszustandes Berichte besonders bestehende Recht Bestraften Bewährung des Ansehens bisher angestrebten Ziele Einrichtung Einwirkung Empfindung Entlassenen Erfahrung erziehlich Fast bedünkt Frage Freiheitsstrafe Garroters Gefahr gemacht generalprävenierende Generalprävention Gesetz Grund Grundlagen unserer Handlungen häufig inbezug innere Mission irdische Rechtspflege Jahrbüchern für Kriminalpolitik Jahren Kleie kommenden Kriminalisten Kriminalpolitik und innere kungen Leben Leid oder Übel lichen Missbilligung des Verbrechens müssen namentlich neuestens Norm nötig Problem der Strafe Prügelstrafe in England Psycho Publikums vom Verbrechen Reform regelmässig Richard Schmidt richten ROGER WOLCOTT Rückfalle schädlich Seligen soziale staatliche Strafe Strafanstalten Strafbehandlung Strafeinrichtung Strafgesetz Strafgesetzbuche Sträfling einzuwirken Strafmaxima Straforte Strafproblem Strafrechts Strafsoll Strafthätigkeit Strafvollstreckung Strafvollzuges Strafzeit Thätigkeit Thatsache Todesstrafe unsere menschliche unverbesserlich Scheinenden Urteil vergeltende Genugthuung Vergeltungsbedürfnisse verständiger viele Menschen vorbestraft Vrgl Walten der Strafrechtspflege weiterem Unrechtthun Willensfreiheit wirkt Wirkung der Strafe Ziele der Staatsthätigkeit Züchtling Zufügung
Popular passages
Page 12 - Eigentums zu sichern, zur Verhütung des Stehlens und Raubens abschreckende Beispiele aufzustellen, die Verbrecher womöglich zu bessern, und wenn sie keiner Besserung fähig sind, für ihre Mitbürger unschädlich zu machen.
Page 5 - Ich hoffe, daß die psychologischen Kongresse dazu beitragen werden, die große Gefahr, welche dem öffentlichen Leben der Kulturvölker aus gewissen psychologischen Theorien erwachsen könnten, zu beseitigen, und bin der Überzeugung, daß diese Kongresse den alten Glauben an die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Handlungen nicht erschüttern, sondern befestigen werden".
Page 4 - Es ist dasselbe Thema, über das er im Jahre 1885 als Rektor der Breslauer Universität gesprochen und das ihn seither nicht mehr verlassen hatte. „Jene" Rede, sagt Seuffert, „ist mehrmals gegen mich zitiert worden ; nicht, weil ich mißverstanden wurde, sondern weil meine Stellung zu dem Problem der Strafe eine andere geworden ist, und ich das zum Ausdruck gebracht habe. In Breslau glaubte ich der Vergeltungslehre noch Konzessionen machen zu müssen. Ich kann sie heute nicht mehr machen
Page 9 - Binz, Doctor Johann Weyer, ein rheinischer Arzt, der erste Bekämpfer des Hexenwahns (2.
Page 12 - Die seit einiger Zeit zunehmende Anzahl der Diebstähle und das immer häufiger werdende Entweichen der Verbrecher...
Page 27 - Eremiten, Pfannenflicker, Spielleute, Schergen, Freileute, Schinder und dergleichen, wie es immer Namen haben mag, wenn sie im Lande nicht geboren oder erzogen worden oder sonst das Domicilium nicht ersessen haben und sich auf dem Bettelvagiren oder Müssiggang betreten lassen, sind ohne Unterschied des männlichen oder weiblichen Geschlechtes das erstemal ohne Anfrage oder Berichterstattung gegen geschworne Urfehde und...
Page 14 - Seuffert, der humane moderne Kriminalist, der gegen die Prügelstrafe auftritt, fügt hinzu: „Jn England werden Jungen bis zu 16 Jahren geprügelt, und daß der verwahrlosten Jugend gegenüber der Stock oder die Rute nicht entbehrt werden kann, ist auch meine Ansicht""). — Es ließe sich vielleicht das 16. Jahr als Grenze festsetzen. Wurde das heutige Strafrecht von der kurzzeitigen Gefängnisstrafe beherrscht, so wird das zukünftige hinsichtlich der Jugendlichen von der Zwangserziehung dominiert...
Page 23 - ... dem, was die Strafe soll. Hier wird von dem Verfasser, ohne jede Konzession, die Vergeltungsstrafe verworfen. Denn nichts von den Existenz- und Entwicklungsbedingungen, sei es des einzelnen, sei es der Gesamtheit, wird gefördert, „wenn zu dem malum actionis das malum passionis tritt, wenn zu dem Weh, das der Verbrecher zugefügt hat, das Weh tritt, das er in der Strafe erleidet