Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, Volumes 12-13

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Friedrich Karl von Savigny, Karl Friedrich Eichhorn, Johann Friedrich Ludwig Göschen, Clemens August Karl Klenze
Nicolai, 1845 - Law
 

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Page 67 - ... hinwiederum dient der solchermaßen arbeitende Historiker der Philologie. „ . . . Aus Schrift und Sprache, aus Bildwerken und Münzen sucht also der Historiker eine Anschauung des Volkes zu gewinnen, von dessen Leben nur sein Untergang bekannt ist" heißt es auf S. 4. Und weiter (S. 5 f.): „ . . . wir werden unsere Mühe vollkommen belohnt glauben, wenn in nicht gar zu ferner Zeit die vergleichende Sprachforschung in diese Untersuchung eingehen und anerkennen wird, daß die Historie ihr die...
Page 244 - In zwei Fällen ist dieser Befehl edictal und permanent geworden — Interdict de migrando und Salvianum — beide betreffen die Illatenverpfändung. Der Grund ist nicht das Alter, sondern derselbe, welcher hier ein stillschweigendes Pfandrecht erzeugt hat, die Frequenz. In den übrigen wird durch specielle Befehle geholfen, aber ohne Anlehnung an das Salvianum, ein Quasi -Salvianum im Sinn der Neuern giebt es nicht.
Page 66 - ... Diese frühe Arbeit Mommsens ist ein Musterbeispiel für seine Auffassung vom Beruf des Historikers: durch eine im strengsten Sinne philologische Untersuchung fördert er die Kenntnis der Geschichte des alten Italien; hinwiederum dient der solchermaßen arbeitende Historiker der Philologie. „ . . . Aus Schrift und Sprache, aus Bildwerken und Münzen sucht also der Historiker eine Anschauung des Volkes zu gewinnen, von dessen Leben nur sein Untergang bekannt ist
Page 245 - Sie umfaßt also die ganze Causa Pignoris und entspricht insofern dem Salvianum und der Fiducia, sie schützt Factum und Recht zugleich. Nur ist dort der Kläger dem Läugnen seines Pfandrechts nicht ausgesetzt, auch hatte er, so lange der Ordo Interdictorum bestand, den sirengen Sponsionenprozeß.
Page 5 - VI. c. 5.), so läßt sich die Auslassung des Consulats in der Subscription der Valentinianischen Verordnung — wenn man nicht die Schuld auf die Abschreiber schieben will — kaum anders als dadurch erklären, daß die Verordnung eben erst im laufenden Jahre erschienen war. °) 3) Ohne Zweifel lag dann, daß bei der Bekanntmachung ei« Ein anderes Argument für die frühere Abfassung des Werks scheint darin zu liegen, daß in lit.
Page 244 - Es ist weder auf den Pachter beschränkt, noch unbedingt gegen Dritte zulässig. Vielmehr ist es gleich dem Interdictum Utrubi gegen Den gerichtet, welcher sich der Wegführung mit Gewalt widersetzt. Durch absichtliche Remission des Pfandbesitzes geht es verloren, auch wenn der Gläubiger mit Vorbehalt des Pfandrechts verzichtet, behält er nur die Serviana.
Page 75 - Untersuchungen die Casker, Aequer und Volsker in den Gebirgen zurückgebliebene Reste der in den Ebenen von den sabellischen Stämmen fortgeschwemmten Urbevölkerung sind (Mittelital.
Page 65 - Italiens geht nicht auf in der des römischen Volkes. Wo uns das Licht der Historie zu dämmern beginnt, finden wir die Halbinsel bewohnt von zahlreichen und mannigfaltig entwickelten Zweigen eines...
Page 215 - XIII: 2, p. 217. (Die Einführung des Salvianum nach der Serviana ist nicht wahrscheinlicher wie die der Armbrust nach dem Feuergewehr.") Eodem modo probar!
Page 441 - Stein war dieß nicht beschieben; da die Leute sich eifrig hinzudrängten, um die fremdartigen Zeichen zu sehen, wurde dem guten Ortspfarrer bange vor der Einführung eines neuen Götzendienstes, und er befahl den Stein von einem hohen Felsen hinunterzustürzen.

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