Zeitschrift für Schulgesundheitspflege: Organ des Deutschen Vereins für Schulgesundheitsplege, Volume 14

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Verlag von Leopold Voss, 1901 - School hygiene
 

Contents

Einführung eines sshulärztlichen Dienstes in Brünn
57
Zur Schulreform
62
Die freudlose Jugend der Arbeiterkinder
63
NEWLANDS und Row The natural system of vertical writing Von Direktor
71
Die Nürnberger Schulbank Von Ingenieur GG SICHELSTIEL
76
Die Hilfsschule zu Halle a S Von H KUNZE Lehrer Vortrag
85
Bericht über die sich an den Vortrag des Herrn KUNZE anschliefsende
95
Die Schularztfrage in Stuttgart Replik auf die Erwiderung
102
Zur Abwehr Von Dr med PAUL SCHUBERT in Nürnberg
108
Über das Mieder Aus einem Vortrage von Prof Dr L THANHOFFER
109
Ein Brief Kaiser WILHELMS über den Gymnasialunterricht
114
Einfluss des Alkoholgenusses auf die Arbeitsleistung der Schüler
120
Normale Schlafzeit der Kinder
126
Ein deutscher ReichsGesundheitsrat
127
Dienstanweisung für die Schulärzte in Breslau
133
Dem Andenken MAX VON PETTENKOFERS gewidmet Von F ERISMANN
146
Neue Gesichtspunkte für die Untersuchung der neu in die Schule
154
Über Schulgebäude auf dem Lande in Norwegen Von M K HÅKONSON
162
Entgegnung Von Dr G HERGEL Gymnasialdirektor in Aussig
170
Die hygienischen Anforderungen an den Stundenplan Korrefera
171
Unsere sittlich verwahrloste Jugend und ihre Rettung Aus einem
182
Schulärzte in Österreich
183
Die Lehrmittelfreiheit für die Volksschüler
189
Mustererhebung über gewerbliche Kinderarbeit
195
Schulrat
200
Januar 1901 Z 237 263
204
Über die Thätigkeit der Seminarärzte und deren Wünsche
217
Ein Beitrag zur Entwickelung der Schulverhältnisse des Längsgass
226
Über Steilschrift und Schrägschrift Von Dr ISTVÁN CSAPODI
238
Erhebungen über den Alkoholgenufs der Schulkinder in der all
244
Der Alkoholismus in Bezug auf Idioten und Imbecille Aus einem
254
Transportable Schulbaracken
260
Schutz hausierender Kinder in Liverpool
266
preufsischen Abgeordnetenhause
268
Direktorenwohnungen in Budapest
274
Hilfsschulenverbandstag am 10 und 11 April d J in Augsburg
275
Gründung einer Pflegeanstalt für geistesschwache Kinder des Kantons
277
Selbstmord eines dreizehnjährigen Schulknaben
283
Mafsnahmen gegen Masern Erlaſs der k k Statthalterei in Böhmen
287
RETTIGS SCHULBANK
300
Jahresversammlung des Allgemeinen Deutschen Vereins für
301
Die Hebung der seelischen und geistigen Fähigkeiten bei minder
331
Sechsundzwanzigste Versammlung des Deutschen Vereins für öffent
421
Belehrung von Schülerinnen über geschlechtliche Verhältnisse
427
Unterrichtspausen bei den höheren Lehranstalten in Preufsen
430
Über das Gedächtnis und das Auswendiglernen Von Stabsarzt
443
Zum Kapitel der Zähne und Zahnpflege bei den Schulkindern
452
Von der Redaktion
466
Wie sind Erziehung und Unterricht in den Hilfsklassen für Schwach
468
Hygienische Streiflichter zur Schulbankfrage Vortrag gehalten im
478
Die Ideale französischer Kinder
479
Ländliche Sittlichkeit
485
Konferenz für das Idiotenwesen und für die Schulen für
488
Vorzüge der Steilschrift
492
Das Bedürfnis nach Schulärzten für die höheren Lehranstalten
511
Nochmals die Nürnberger Schulbank Von Ingenieur GG SICHELSTIEL
520
Wie kann die Schule bei der Bekämpfung der Tuberkulose mit
530
Deutsche Kongrefs für Turn und Jugendspiele in Nürnberg
542
Wert und Bedeutung der Leibesübungen besonders der Volks
548
Wie sollen Laien die erste Hilfe schaffen bei Verletzung des Seh
551
Die Kräftigung der weiblichen Jugend durch Bewegungsspiele
554
Zur Schulhygiene in Tirol
560
Der achte schweizerische Kindergartentag
562
Teilnahme der Moskauer Schulärzte an Bau und Einrichtung
568
Die Mitwirkung des Pädagogen bei der ärztlichen Untersuchung
579
Der Schularzt und seine Einführung im Herzogtum Sachsen
605
Eine wenig beachtete Gefahr der Prügelstrafe bei Kindern
615
Rationelle Zahnpflege in der Jugend
622
Professor JUSTUS KARL LION
624
Jahresversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Schul
639
Die Schwerhörigen in der Schule Von Dr ARTHUR HARTMANN
654
Schulärztliche Erfahrungen Aus einem Vortrage gehalten im ärzt
666
Die Thätigkeit des Schularztes der deutschen evangelischen Privat
672
Ungünstige Schulstatistik in Charlottenburg
678
Versuch einer Statistik der Schulversäumnisse und ihrer Ursachen
703
Schulärztliches aus Cannstatt Von Dr med BAUR Seminararzt
716
Schuluntersuchungen in TeplitzSchönau in Böhmen Von Dr
722
Die neue WINGENsche Methode das Tageslicht in Schulzimmern
726
Die Thätigkeit der Schulärzte in Königsberg
731
Zahl der gerichtlich bestraften Schulkinder in Berlin
738
Schulärzte in Holland
744
Augenuntersuchung von Schulkindern in den Vereinigten Staaten 47
755
Gesundheitspflege in der Schule und durch die Schule
763

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Popular passages

Page 57 - Ergänzung erforderlich bleibt, als es für manche Studien und Berufszweige noch besonderer Vorkenntnisse bedarf, deren Vermittlung nicht oder doch nicht in demselben Umfange zu den Aufgaben jeder Anstalt gehört. Dementsprechend ist auf die Ausdehnung der Berechtigungen der realistischen Anstalten Bedacht zu nehmen. Damit ist zugleich der beste Weg gewiesen, das Ansehen und den Besuch dieser Anstalten zu fördern und so auf die größere Verallgemeinerung des realistischen Wissens hinzuwirken.
Page 724 - Kommunalverbandes von Amtswegen oder auf Antrag der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen, wenn der Zweck der Fürsorgeerziehung erreicht oder die Erreichung des Zweckes anderweit sichergestellt ist. Die Aufhebung kann unter Vorbehalt des Widerrufs beschlossen werden. Gegen den ablehnenden...
Page 58 - Anforderungen gestellt, sondern die wichtigsten unter ihnen nach der Eigenart der verschiedenen Anstalten in den Vordergrund gerückt und vertieft werden. Für den griechischen Unterricht ist entscheidendes Gewicht auf die Beseitigung unnützer Formalien zu legen und vornehmlich im Auge zu behalten, dafs neben der ästhetischen Auffassung auch die den Zusammenhang zwischen der antiken Welt und der modernen Kultur aufweisende Betrachtung zu ihrem Rechte kommt.
Page 401 - Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege gestattet. Nach § 2 der Satzungen ist zur Mitgliedschaft jeder berechtigt, der Interesse an öffentlicher Gesundheitspflege hat und den Jahresbeitrag von 6 Mark zahlt.
Page 722 - Ein Minderjähriger, welcher das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der Fürsorgeerziehung überwiesen werden : 1. wenn die Voraussetzungen des § 1666') oder des § 1838*) des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegen und die Fürsorgeerziehung erforderlich ist, um die Verwahrlosung des Minderjährigen zu verhüten; 2. wenn der Minderjährige eine strafbare Handlung begangen hat, wegen der er in Anbetracht seines jugendlichen Alters strafrechtlich nicht verfolgt...
Page 723 - Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sittlicher Verwahrlosung des Minderjährigen erforderlich ist; 3. wenn die Fürsorgeerziehung außer diesen Fällen wegen Unzulänglichkeit der erziehlichen Einwirkung der Eltern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens des Minderjährigen notwendig ist.
Page 723 - Minderjährigen zu verhüten; 2. wenn der Minderjährige eine strafbare Handlung begangen hat, wegen der er in Anbetracht seines jugendlichen Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, und die Fürsorgeerziehung mit Rücksicht auf die Beschaffenheit •der Handlung, die Persönlichkeit der Eltern oder sonstigen Erzieher und die übrigen Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sittlicher Verwahrlosung •des Minderjährigen erforderlich ist; 8.
Page 143 - Selbst wenn ich mich täuschte und der Versuch lebensgefährlich wäre, würde ich dem Tode ruhig ins Auge sehen, denn es wäre kein leichtsinniger oder feiger Selbstmord, ich stürbe im Dienste der Wissenschaft, wie ein Soldat auf dem Felde der Ehre. Gesundheit und Leben sind, wie ich schon oft gesagt habe, allerdings sehr hohe irdische Güter, aber doch nicht die höchsten für den Menschen.
Page 336 - Weise zu betreiben sind, hat auch die Anordnung des Stundenplans mehr der Gesundheit Rechnung zu tragen, insbesondere durch angemessene Lage und wesentliche Verstärkung der bisher zu kurz bemessenen Pausen.
Page 723 - Fürsorgeerziehung aufser diesen Fällen wegen Unzulänglichkeit der erziehlichen Einwirkung der Eltern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens des Minderjährigen notwendig ist. § 2. Die Fürsorgeerziehung erfolgt unter öffentlicher Aufsicht und auf öffentliche Kosten in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt.

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