Zeitschrift für Schulgesundheitspflege: Organ des Deutschen Vereins für Schulgesundheitsplege, Volume 14Verlag von Leopold Voss, 1901 - School hygiene |
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Common terms and phrases
Alkohol Alkoholismus allgemeinen Anschauung Anstalten Arbeit Arzt ärztlichen aufser Augen Bank BAYR-Wien Bedeutung Behörden Bericht besonders besuchen Buch Budapest dafs daſs Desinfektion deutschen Diphtherie Einrichtung einzelnen Eltern Entwickelung ersten Erziehung Fällen Federhaltung folgende Forderungen Frage geistige Gesundheit Gesundheitspflege grofs grofsen Grund Gymnastik Hand Hause Heft Hilfsschule höheren Schulen Hygiene hygienischen Interesse Jahre Jugend Jugendspiele Kinder Kinderarbeit Klassen Knaben KNAUSS Konferenz könnte Körper Kranken Krankheiten kurz Länggasse lassen Lehrer letzten lichen Mädchen Mansarde MAX VON PETTENKOFER meisten Mittel möglich mufs mufsten müssen Myopie Nebenklassen neuen notwendig Pädagogen PETTENKOFER recht Referenten richtig schlechte Schlufs Schrägschrift Schulärzte Schulbank Schulbesuch Schuldeputation Schulgesund Schulgesundheitspflege XIV Schulhäuser Schulhygiene schulhygienische Schuljahr Schulkinder schulpflichtigen Schulzimmer schwachen Schwachsinnige Seminararzt soll sollte Spiele Stadt städtischen Steilschrift Stunden Teil Thätigkeit Thatsache Tuberkulose Turnen Turnspiele Turnunterricht Übungen unserer Unterricht Untersuchung Verein Verhältnisse Versammlung verschiedenen viel Volksschulen Vortrag Weise weiter weniger wesentlich wieder Wien wohl Zahl Zeitschrift Zöglinge Zweck zwei
Popular passages
Page 57 - Ergänzung erforderlich bleibt, als es für manche Studien und Berufszweige noch besonderer Vorkenntnisse bedarf, deren Vermittlung nicht oder doch nicht in demselben Umfange zu den Aufgaben jeder Anstalt gehört. Dementsprechend ist auf die Ausdehnung der Berechtigungen der realistischen Anstalten Bedacht zu nehmen. Damit ist zugleich der beste Weg gewiesen, das Ansehen und den Besuch dieser Anstalten zu fördern und so auf die größere Verallgemeinerung des realistischen Wissens hinzuwirken.
Page 724 - Kommunalverbandes von Amtswegen oder auf Antrag der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen, wenn der Zweck der Fürsorgeerziehung erreicht oder die Erreichung des Zweckes anderweit sichergestellt ist. Die Aufhebung kann unter Vorbehalt des Widerrufs beschlossen werden. Gegen den ablehnenden...
Page 58 - Anforderungen gestellt, sondern die wichtigsten unter ihnen nach der Eigenart der verschiedenen Anstalten in den Vordergrund gerückt und vertieft werden. Für den griechischen Unterricht ist entscheidendes Gewicht auf die Beseitigung unnützer Formalien zu legen und vornehmlich im Auge zu behalten, dafs neben der ästhetischen Auffassung auch die den Zusammenhang zwischen der antiken Welt und der modernen Kultur aufweisende Betrachtung zu ihrem Rechte kommt.
Page 401 - Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege gestattet. Nach § 2 der Satzungen ist zur Mitgliedschaft jeder berechtigt, der Interesse an öffentlicher Gesundheitspflege hat und den Jahresbeitrag von 6 Mark zahlt.
Page 722 - Ein Minderjähriger, welcher das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der Fürsorgeerziehung überwiesen werden : 1. wenn die Voraussetzungen des § 1666') oder des § 1838*) des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegen und die Fürsorgeerziehung erforderlich ist, um die Verwahrlosung des Minderjährigen zu verhüten; 2. wenn der Minderjährige eine strafbare Handlung begangen hat, wegen der er in Anbetracht seines jugendlichen Alters strafrechtlich nicht verfolgt...
Page 723 - Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sittlicher Verwahrlosung des Minderjährigen erforderlich ist; 3. wenn die Fürsorgeerziehung außer diesen Fällen wegen Unzulänglichkeit der erziehlichen Einwirkung der Eltern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens des Minderjährigen notwendig ist.
Page 723 - Minderjährigen zu verhüten; 2. wenn der Minderjährige eine strafbare Handlung begangen hat, wegen der er in Anbetracht seines jugendlichen Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, und die Fürsorgeerziehung mit Rücksicht auf die Beschaffenheit •der Handlung, die Persönlichkeit der Eltern oder sonstigen Erzieher und die übrigen Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sittlicher Verwahrlosung •des Minderjährigen erforderlich ist; 8.
Page 143 - Selbst wenn ich mich täuschte und der Versuch lebensgefährlich wäre, würde ich dem Tode ruhig ins Auge sehen, denn es wäre kein leichtsinniger oder feiger Selbstmord, ich stürbe im Dienste der Wissenschaft, wie ein Soldat auf dem Felde der Ehre. Gesundheit und Leben sind, wie ich schon oft gesagt habe, allerdings sehr hohe irdische Güter, aber doch nicht die höchsten für den Menschen.
Page 336 - Weise zu betreiben sind, hat auch die Anordnung des Stundenplans mehr der Gesundheit Rechnung zu tragen, insbesondere durch angemessene Lage und wesentliche Verstärkung der bisher zu kurz bemessenen Pausen.
Page 723 - Fürsorgeerziehung aufser diesen Fällen wegen Unzulänglichkeit der erziehlichen Einwirkung der Eltern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens des Minderjährigen notwendig ist. § 2. Die Fürsorgeerziehung erfolgt unter öffentlicher Aufsicht und auf öffentliche Kosten in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt.