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Common terms and phrasesAbsicht allensalls allgemeinen Ansehung Art persönlichen Rechts äußeren Freyheit äußeren Gegenstandes Bedingungen Begriffe Begris berusen Besehl Besitznehmung besonderen bestimmt Besugniß besugt beyden blos bloß Boden bürgerlichen Zustande chen dars Dasi dingliche Art persönlichen Dreyeck eben Eigenthum einander Eintheilung empi empirischen Besitzes entweder Ersahrung Ersitzung ersordert ersten Fleiß Gebrauch gedacht Geld Gemeinschaft Gerichtshos Gesahr Gesellschast Gesetzgebung Gewalt giebt gleich Glieder Grund Handlung heißt Idee jedermann jemand Kaus könnte Kupser ladiren Lasion letzteren lich machen macht Marime Menschen Metaphysik Metaphysik der Sitten mithin möglich moralische muß Natur Naturrecht Naturzustande nothwendig Object Pflicht Postulat practischen Vernunft Präsumtion Princip priori rechtlichen Act rechtmäßigen Rechtslehre Sache Sachenrecht Satz scyn sern sertigung seyn solgende solglich solgt soll srey Staat Strase Subject sühren sür Theil thun Triebseder überhaupt unserer Unterthanen Unterwersung ursprünglich Verbindlichkeit Verbrechen Verhältnisse Verkäuser Vermögen Vernunst Versprechen Vertrag Volk Völkerrechts Waare wechselseitigen Wesen Willen wirklich wohl zugleich Zusall zwey zweyte Popular passagesPage xxxiii - Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann. Page 74 - Wenn ich (wörtlich oder durch die That) erkläre : ich will, daß etwas Äußeres das Meine sein solle, so erkläre ich jeden Anderen für verbindlich, sich des Gegenstandes meiner Willkür zu enthalten: eine Verbindlichkeit, die niemand ohne diesen meinen rechtlichen Act haben würde. In dieser Anmaßung aber liegt zugleich das Bekenntniß: jedem Anderen in Ansehung des äußeren Seinen wechselseitig zu einer gleichmäßigen Enthaltung verbunden zu sein; denn die Verbindlichkeit geht hier aus einer... Page 110 - Nur unter der einzigen Bedingung ist dieses möglich, daß, indem die eine Person von der anderen gleich als Sache erworben wird, diese gegenseitig wiederum jene erwerbe; denn so gewinnt sie wiederum sich selbst und stellt ihre Persönlichkeit wieder her. Page 55 - Das rechtlich Meine (meum iuris) ist dasjenige, womit ich so verbunden bin, daß der Gebrauch, den ein anderer ohne meine Einwilligung von ihm machen möchte, mich lädieren würde. Page 208 - Der Grund der Pflicht des Volks einen, selbst den für unerträglich ausgegebenen Mißbrauch der obersten Gewalt dennoch zu ertragen, liegt darin: daß sein Widerstand wider die höchste Gesetzgebung selbst niemals anders als gesetzwidrig, ja als die ganze gesetzliche Verfassung zernichtend gedacht werden muß. Page 197 - Die gesetzgebende Gewalt kann nur dem vereinigten Willen des Volkes zukommen. Denn da von ihr alles Recht ausgehen soll, so muß sie durch ihr Gesetz schlechterdings niemand unrecht tun können. Nun ist es, wenn jemand etwas gegen einen anderen verfügt, immer möglich, daß er ihm dadurch unrecht tue, nie aber in dem, was er über sich selbst beschließt (denn volenti non fit iniuria). Page 197 - Ein jeder Staat enthält drei Gewalten in sich, di den allgemein vereinigten Willen in dreifacher Person (trias politica): die Herrschergewalt (Souveränität), in der des Gesetzgebers, die vollziehende Gewalt, in der des Regierers (zu Folge dem Gesetz) und die rechtsprechende Gewalt (als Zuerkennung des Seinen eines jeden nach dem Gesetz) in der Person des Richters (potestas legislatoria rectoria et iudiciaria... Page xxxii - Rechtens sei (quid sit iuris), di was die Gesetze an einem gewissen Ort und zu einer gewissen Zeit sagen oder gesagt haben, kann er noch wohl angeben ; aber, ob das, was sie wollten, auch recht sei, und das allgemeine Kriterium, woran man überhaupt Recht sowohl als Unrecht (iustum et iniustum) erkennen könne... Page 268 - Veto aus: Es soll kein Krieg sein: weder der,, welcher zwischen mir und dir im Naturzustande, noch zwischen uns als Staaten, die, obzwar innerlich im gesetzlichen, doch äußerlich (in Verhältnis gegen einander) im gesetzlosen Zustande sind; - denn das ist nicht die Art. wie jedermann sein Recht suchen soll. Page 244 - Seine peremtorisch zugetheilt werden kann; indessen dass, so lange jene Staatsformen dem Buchstaben nach ebensoviel verschiedene, mit der obersten Gewalt bekleidete, moralische Personen vorstellen sollen, nur ein provisorisches inneres Recht, und kein absolut-rechtlicher Zustand der bürgerlichen Gesellschaft zugestanden werden kann. References to this bookFrom Google ScholarTheories of Legal Argumentation and Concepts of Law. An ApproximationMASSIMO LA TORRE - 2002 - Ratio Juris Rawls, Kant's Doctrine of Right, and Global Distributive JusticeBrian J Shaw - 2008 - The Journal of Politics Contratualismo E Sumo Bem PolÍtico: A Paz PerpÉtuaDR JOSÉ N HECK - 2003 - Kant e-Prints Drei Theorien der MachtWolfgang Kerstìng - 1991 - Analyse & Kritik References from web pagesRawls, Kant's Rechtslehre, and Global Distributive Justicee Blackwell Synergy - J Politics, Volume 67 Issue 1 Page 220-249 ... 칸트의 국가론에 관한 예비적 연구 Bibliographic information |