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Common terms and phrasesAbendmahle Abtheilung Aduard Albert Albert Hardenberg alten Anbau beiden bekannt besonders Bischof Blockland Borchgrave Bremen bremischen Briefe Brot Buch Büren Bürger Bürgermeister Butjadinger Colonisation Confession daher damals denberg deutschen diess Doctor Domcapitel einige Emden erst Erzbischof freilich Freund Friedeburg früher Fürsten ganze Geest Geist Geschichte geschrieben gewiss Golzwarden Gott Grafen grossen Hamb Hamburg Hardenberg Häuptlinge hebben heiligen Herr Herrn Herzog Heshusius indess Item Jahre Jahrhunderts jetzt Johann Johannes a Lasco Johannes Timann Kaiser Kampf Kenkel Kirche Kloster konnte kurz Land lange Lasco lassen last Leben Lehre Leib Christi letzten lich Löwen Luther Macht Mann Medmann Melanchthon Menschen möchte muss Namen neuen Oldenburg Ostfriesland Prediger Rath recht Rüstringen Sache sagt schen Schreiben Schrift slot sollte später Stade Stadland Stadt Bremen stand Stedinger Streit Theil Theologen thun Timann tunnen übrigens unserer Urkdb Urkunde Vergl vermuthlich viel Vitalienbrüder ward Weise Weser Wetterung wieder Wittenberg wohl wollen wollte Wort Wumme Popular passagesPage 254 - Und er sprach zu ihnen: Was * seid ihr so erschrocken? Und warum kommen solche Gedanken in eure Herzen? *Marc.4,4o. 39. Sehet* meine Hände und meine Füße, ich bin es selber; fühlet mich, und sehet; denn ein Geist hat nicht Fleisch und Bein, wie ihr sehet, daß ich habe. Page 236 - Auflage, welche ausschliesslich der Freiexemplare höchstens 1000 Exemplare stark sein darf, fällt dem verfügbaren Capitale zu, da der Verfasser den erhaltenen Preis als sein Honorar zu betrachten hat. Wenn indessen jener Ertrag ungewöhnlich gross ist, dh wenn derselbe die Druckkosten um das Doppelte übersteigt, so wird die Königliche Societät auf den Vortrag des Verwaltungsrathes erwägen, ob dem Verfasser nicht eine ausserordentliche Vergeltung zuzubilligen sei. Page 236 - Golde, die bereits gedruckten aber, welche Eigenthum des Verfassers bleiben, oder über welche als sein Eigenthum er bereits verfügt hat, die Hälfte des Preises mit 500 Thalern Gold empfangen. Wenn keine preiswürdigen Schriften der bezeichneten Art vorhanden sind, so darf der dritte... Page 236 - Werth sind die nöthigen erläuternden Bemerkungen und ein Hinweis auf andere Darstellungen, namentlich in den verschiedenen Lübecker Chroniken, beizufügen. Eine Einleitung hat sich näher über die Person des Korner, seine Leistungen als Historiker, seine eigentümliche Art der Benutzung und Anführung älterer Quellen, den Werth der ihm... Page 236 - Societät die Berichte über die Preisarbeiten vorgetragen , die Zettel , welche zu den gekrönten Schriften gehören, eröffnet, und die Namen der Sieger verkündet , die übrigen Zettel aber verbrannt. Jene Berichte werden in den Nachrichten über die Königliche Societät , dem Beiblatte der Göttingenschen gelehrten Anzeigen , abgedruckt. Page 236 - Aussenseite derselbe Sinnspruch sich findet, während inwendig Name, Stand und Wohnort des Verfassers angegeben sind. Die handschriftlichen Werke, welche sich um den dritten Preis bewerben, können mit dem Namen des Verfassers versehen , oder ohne denselben eingesandt werden. Alle diese Schriften müssen im Laufe des nennten Jahres vor dem 14. Page 236 - Verwaltungszeitraum beschlossenen Wiederholung die Aufgabe theilen und zunächst eine kritische Edition der verschiedenen Texte der lateinischen Chronik fordern zu sollen. Hier wird es darauf ankommen zu geben : 1) den in der Wolfenbütteler Handschrift, Helmstad. Nr. 408, enthaltenen Text einer ohne Zweifel dem Korner angehörigen Chronik, als die älteste bekannte Form seiner Arbeit; 2) alles was die Danziger und Linköpinger Handschrift... Page 236 - Bewilligungen für den Verfasser, oder falls derselbe verstorben ist, für dessen Erben, und den neuen Bearbeiter nach einem von der Königlichen Societät festzustellenden Verhältnisse bestimmt werden. Page 236 - Die handschriftlichen Werke, welche den Preis erhalten haben, gehen in das Eigenthum der Stiftung für diejenige Zeit über, in welcher dasselbe den Verfassern und deren Erben gesetzlich zustehen würde. Der Verwaltungsrath wird dieselben einem Verleger gegen einen Ehrensold überlassen oder, wenn sich ein solcher nicht findet. Page 124 - Wenn ich nicht gekommen wäre und zu ihnen geredet hätte, so hätten sie keine Sünde. References from web pagesJSTOR: Bremisches Jahrbuch, Vol. 57, 1979 Senatspressestelle - Neues Bremisches Jahrbuch mit ... - SCHOOL OF HISTORY - University of Liverpool Den katolske kirkes hiearki i middelalderen: Bremen kirkeprovins Complimentarius – Wikipedia Staats- und Universitätsbibliothek Bremen - results/titledata Prof. Dr. Dieter Hägermann Robert Lee - Urban Labor Markets, In-Migration, and Demographic ... Perichoresis volume 3, issue 1 _2005_.doc German History Bibliographic information |