Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, insbesondere die alte Erzdiözese Köln, Issue 70

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L. Röhrscheid, 1901 - Cologne (Germany)
 

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Page 113 - Lau (Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1396, Bonn 1898) S.
Page 95 - Köln. Historisch-geographische Untersuchungen über den Ursprung des deutschen Städtewesens. Mit geographischem Index und einer Karte.
Page 123 - Der Zeugdruck mit der heiligen Anna, der Jungfrau Maria und Seraphim (aus der Sammlung Forrer, jetzt im Germanisehen Museum) und einige altkölnisehe Handzeiehnungen.
Page 142 - Gruudsätze über die Aktenvernichtung aufzustellen, und Hille's Ausführungen können und sollen nur als Ausgangspunkt für eine weitere Erörterung dienen. Dies zeigte namentlich die Diskussion, wo ua eine gewisse Zeitgrenze gefordert wurde, nach der überhaupt erst Vernichtungen von Akten möglich sein dürfen — etwa ein Jahrhundert — , denn was einst für die Forschung wichtig sein wird, kann heute noch gar nicht geahnt werden. In Verbindung mit diesem Vortrag wurde zugleich die andere Frage...
Page 112 - Sautter. Die französische Post am Niederrhein bis zu ihrer Unterordnung unter die Generalpostdirektion in Paris 1794—1799.
Page 146 - Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen. Bd. I: Regierungsbezirk Münster. Heft I: Kreis Ahans.
Page 87 - BERICHTE über die Thätigkeit der Provinzialkommission für die Denkmalpflege in der Rheinprovinz und der Provinzialmuseen zu Bonn und Trier.
Page 105 - E. Bratke und A. Carsted. Neuentdeckter Bericht des Inquisitors Johann Host von Romberch über seine Verhandlungen mit den evangelischen Martyrern Adolf Clarenbach und Peter Flysteden.
Page 108 - Festschrift der 70. Versammlung der deutschen Naturforscher und Aerzte dargeboten von den wissenschaftlichen Vereinen Düsseldorfs. Düsseldorf.
Page 141 - Sätze gelten: 1. Alle Akten aus allen Instanzen sind aufzubewahren, als deren Produkt ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Statut vorliegt. 2. Die Archive dürfen sich auf die Dauer nicht mit solchen Akten belasten, die nur deshalb Bedeutung haben, weil sie als Beweismaterial für Ansprüche oder Forderungen von Privatpersonen dienen können.

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