Schleswig-Holsteins Geschichte in drei Büchern, Volume 2 |
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Adel Adolf Ahlefeld alten Ämter Ansprüche Antheil August Bedeutung beiden Belehnung Besitz besonders Bischof Bisthum Bordesholm Bremen Bruder Capitel Chri Christian Christian III Dänemark dänischen deutschen Ditmarschen Eiderstedt Einfluss erhielt erst fand Fehmern Feinde feindlichen Flensburg Forderungen freilich Frieden Friedrich III früher Fürsten Fürstenthümer Geistlichkeit Geld Gesandten Glückstadt Gottorfer Herzog Grafen grossen Hadersleben Hamburg Hand Hauses Heinrich Rantzau Herrschaft Herzog Friedrich Herzogthum Schleswig Holstein holsteinschen Huldigung Hülfe Husum Interessen Itzehoe Jahre jetzt Johann Johann Rantzau Juli Juni Jütland Kaiser Kiel Kirche Kolding König konnte Kopenhagen Krieg Lande Landtag Levensau lich liess Lübeck Macht März Mitglieder musste nahm namentlich neue Octob Odensee Oldenburg Pinneberg Privilegien Rantzau Räthe Recht Regierung Reich Reichsrath Rendsburg Ritterschaft Sache schen Schleswig Schleswig und Holstein Schwabstedt Schweden Segeberg Sohn solle sollte Sonderburg später Stadt Stände sten stian suchte Thaler Theil Theilnahme Theilung Trittau Verbindung Verhältnisse Verhandlung Vertrag ward weiter wenig wenigstens wieder wohl wollte
Popular passages
Page 157 - Religion, päbstlicher oder lutherischer, willen einem andern an Leib Ehre und zeitlichen Gütern Gefahr und Unheil zufügen, sondern jeder sich in seiner Religion also verhalten sollte wie er es gegen Gott den Allmächtigen mit seinem Gewissen gedächte zu verantworten".
Page 111 - Auch an die Theilnahme der Fürsten von Köln, Osnabrück, der Pfalz, Sachsen, Brandenburg, Hessen und Jülich ward gedacht.
Page 651 - eine förmliche Akademie, es sei in Kiel oder anderswo, nach der kaiserlichen Begnadigung aufrichte'.
Page 119 - Aufforderung, als des heiligen Reichs Verwandte und Unterthanen sich des Verkehrs mit Dänemark zu begeben; Lübeck werde nicht dulden dass sie dawider l hüten: es drohte mit offener Fehde (Juni 16).
Page 300 - um den Herzogen das Lehn des Herzogthums Schleswig, auch des Landes Fehmern und der Vasallen und des Adels im Stift Schleswig gesessen als des Reichs Dänemark Lehn nach Gebühr und nach Lehnrecht zu verleihen'.