| Public health - 1903 - 1474 pages
...oder mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft", sowie auf die Fassung v. Liszts: „Wer wissend, dass er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leidet,...den Beischlaf ausübt, wird mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft, neben welchem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann." Demgegenüber... | |
| Social sciences - 1897 - 842 pages
...die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gewerbsmäfsig mitwirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher... | |
| Genitourinary organs - 1893 - 550 pages
...bei andern Krankheiten thun. BL. geht dann später auf die sogenannte Lex Heinze über und eiwähnt hier den vorgeschlagenen Strafparagraphen 327a: „Wer,...bestraft". Im sechsten Kapitel erörtert der Verfasser ausführlich den Standpunkt der Abolitionisten, die die Reglementierung und sanitäre Kontrole der... | |
| 1893 - 552 pages
...später auf die sogenannte Lex Heinze über und erwähnt hier den vorgeschlagenen Strafparagraphen 327 a: „Wer, wissend, dafs er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit...bestraft". Im sechsten Kapitel erörtert der Verfasser ausführlich den Standpunkt der Abolitionisten , die die Reglementierung und sanitäre Kontrole der... | |
| Alfred Blaschko - 1893 - 230 pages
...Krankheiten wissentlich verletzen. Der neu vorgeschlagene § 32 7 a sollte lauten: „Wer, wissend, dass er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leidet,...Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft. Ist die Handlung zwischen Ehegatten verübt, so tritt Verfolgung nur auf Antrag ein." In materieller... | |
| Prussia (Germany). - Law - 1920 - 958 pages
...Eigentümer oder Besitzer pfleglich zu behandeln. Nach § 10 Ziffer 1 des Gesetzes vom 31. August 1919 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Marl oder mit einer dieser Strafen, fofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere... | |
| Social sciences - 1897 - 862 pages
...die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gcwerbsmäfsig mitwirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher... | |
| Wilhelm Altmann - Constitutional history - 1898 - 232 pages
...die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gewerbsmässig mitwirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher... | |
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