Zeitschrift für Schulgesundheitspflege: Organ des Deutschen Vereins für Schulgesundheitsplege, Volume 15

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Verlag von Leopold Voss, 1902 - School hygiene
 

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Page 60 - werden. § 4. Im allgemeinen ist die Censur „Genügend" in den verbindlichen wissenschaftlichen UnterrichtsgegenstÄnden der Klasse als erforderlich für die Versetzung anzusehen. Über mangelhafte und ungenügende Leistungen in dem einen oder anderen Fache kann hinweggesehen werden, wenn nach dem Urteile der Lehrer die Persönlichkeit und das Streben des
Page 62 - eine Meinungsverschiedenheit unter den an der Konferenz teilnehmenden Lehrern, so bleibt es dem Direktor überlassen, nach der Lage des Falles entweder selbst zu entscheide! oder die Sache dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium zur Entscheidung vorzutragen. § 8. Solche Schüler, denen auch nach zweijährigem Aufenthalt in derselben Klasse die Versetzung nicht hat zugestanden werden können, haben die Anstalt
Page 660 - mir. Was für ein Mann ist das! Ich kenne ihn so lange, und doch bin ich von neuem über ihn in Erstaunen. Man kann sagen, er hat an Kenntnissen und lebendigem Wissen nicht seines Gleichen und eine Vielseitigkeit, die mir gleichfalls noch nicht vorgekommen ist. Wohin man rührt, er ist überall zu Hause und überschüttet uns mit geistigen Schätzen. Er gleicht einem Brunnen mit vielen
Page 590 - gründlich gereinigt werden kann. Als wirtschaftlicher Vorteil der RETTIG-Bank kommt neben den geringen Unterhaltungskosten in Betracht, dafs sie von jedem einheimischen Tischler gefertigt werden kann, da die das Patent ausnutzende Firma P. Jobs. Müller & Co., Berlin SW. 46, sich nur die Lieferung der Eisenteile vorbehält und bereit ist, nach Einsendung der Grundrifsskizzen der Schulzimmer,
Page 61 - in das Zeugnis den Vermerk aufzunehmen, dafs sie sich ernstlich zu bemühen haben, die Lücken in diesen Fächern im Laufe des nächsten Jahres zu beseitigen, widrigenfalls ihre Versetzung in die nächsthöhere Klasse nicht erfolgen könne. §6. Inwiefern auf
Page 60 - aber das Urteil für jedes Fach in eines der Prädikate: 1. Sehr gut, 2. Gut, 3. Genügend, 4. Mangelhaft, 5. Ungenügend, zusammengefaßt werden. § 4. Im allgemeinen ist die Censur „Genügend" in den verbindlichen wissenschaftlichen UnterrichtsgegenstÄnden der Klasse als erforderlich für die Versetzung anzusehen. Über mangelhafte und ungenügende Leistungen in dem einen oder
Page 61 - auch auf die Leistungen in den verbindlichen nichtwissenschaftlichen Unterrichtsfächern entsprechende Rücksicht genommen werden kann, gewährleistet, und wenn angenommen werden darf, dafs der Schüler auf der nächstfolgenden Stufe das Fehlende nachholen kann. Indes ist die Versetzung nicht statthaft, wenn ein Schüler in einem Hauptfache
Page 343 - mich, es noch besonders zum Ausdrucke zu bringen, dafs auch nicht eine einzige Volksschule sich der nachdrücklichen Beteiligung an den Kämpfen gegen das unheilvolle Übel der Trunksucht entziehen darf. Wenn dem Religionsunterrichte hauptsächlich die ethische Seite, die Bekämpfung des Lasters zufällt, so hat der Unterricht in der Naturkunde und Gesundheitslehre vielfach Gelegenheit, die verheerenden Wirkungen des unmäfsigen
Page 622 - an die Reinigung, dafs die Bedeutung der Sache es erforderlich macht, eine Schule möglichst unangemeldet und unvorhergesehen zu betreten. Die Schwierigkeit ist grofs. Die Besichtigung soll ja stattfinden unter Zuziehung des Schulvorstandes oder des Leiters der Schule, sowie des Schularztes. Der letztere kann füglich aus der Betrachtung ausscheiden. Aber der Schulvorstand, um
Page 61 - Verhältnisse, die sich hemmend bei der Entwickelung eines Schülers geltend machen, z. B. längere Krankheit und Anstaltswechsel innerhalb des Schuljahres, bei der Versetzung Rücksicht zu nehmen ist, bleibt dem pflichtmäfsigen Ermessen des Direktors und der Lehrer überlassen.

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