Geschichte der evangelischen Kirchenverfassung in der Mark Brandenburg |
Other editions - View all
Common terms and phrases
Abendmahl Abth Agende Allgemeine Landrecht Amte Aufsicht augsburgischen Confession äußeren Behörden beiden Bekenntnisse Berlin berufen besondere bestehenden Bewußtsein Bischöfe Bisthum bloß Brandenburg Christenthums christlicher Obrigkeit Commiſſion Concordienformel Consistorialordnung Consistorium Const Corp deſſen dieſe Disciplin Edict einzelnen endlich Entwickelung Erkenntniß ersten evan evangeliſchen evangelischen Kirche Evangelium Freiheit Friedrich Wilhelm Friedrich Wilhelms III Fürsten Geistlichen Gemeinden Generalsuperintendenten Glaubens gleich Gottes Gottesdienstes göttlichen großen Grund Havelberg heiligen Schrift Hering Idee Jahre jezt Johann Sigismund Jurisdiction katholischen Kirchenbehörde Kirchendiener Kirchenordnung Kirchenregiment Kirchenverf Kirchenverfassung Kirchenwesens Kirchenzucht kirchlichen Einrichtungen König Kurfürst Landes landesherrlichen laſſen Lebus Lehre lichen ließ Liturgie Luther Lutheraner lutherischen Kirche Mark Mark Brandenburg Markgrafen muß Mylius a. a. neuen Neumark nothwendig öffentlichen Ordination Ordnung Pfarrer Prediger Presbyterium Propst Provinzen Rath Recht Reformation reformirten Kirche Regierung Religion Religionsedict Sachen Sacramente Schulen ſei ſein ſeiner sollen ſondern Stände Superintendenten Synoden Theil Theologen Union Unserer Unterthanen Verfaſſung Verhältniß Verordnung Weise weltlichen wesentlich wieder Wittenberg Zeugniß
Popular passages
Page 352 - Aber so sehr ich wünschen muß, daß die reformirte und lutherische Kirche in Meinen Staaten diese Meine wohlgeprüfte Ueberzeugung mit Mir theilen möge, so weit bin Ich, ihre Rechte und Freiheiten achtend, davon entfernt, sie aufdringen und in dieser Angelegenheit Etwas verfügen und bestimmen zu wollen.
Page 274 - Monarchie so lange immer wohl befunden hat, und welche allgemeine Norma, selbst in dieser politischen Rücksicht, durch jene so genannten Aufklärer nach ihren unzeitigen Einfällen abändern zu lassen, Wir im mindesten nicht gemeint sind.
Page 275 - Konfession vorschreibt, der kann diese Ueberzeugung auf seine Gefahr sicher behalten, denn Wir wollen Uns keine Herrschaft über sein Gewissen anmaßen ; allein selbst nach seinem Gewissen müßte er aufhören , ein Lehrer seiner Kirche zu sein; er müßte ein Amt niederlegen, wozu er sich selbst aus obiger Ursache unbrauchbar und untüchtig fühlt.
Page 113 - die ändern Symbola und angezogene Schriften sind nicht Richter wie die heilige Schrift, sondern allein Zeuguiss und Erklärung des Glaubens, wie jederzeit die heilige Schrift in streitigen Artikeln in der Kirche Gottes von den damals Lebenden verstanden und ausgelegt, und derselben widerwärtige Lehre verworfen und verdammt worden.
Page 112 - Schriften erhalten, und bleibt allein die heilige Schrift der einige Richter, Regel und Richtschnur, nach welcher, als dem einigen Probierstein, sollen und müssen alle Lehren .erkannt und geurtheilet werden, ob sie gut oder bös, recht oder unrecht seyen. Die andern Sym...
Page 272 - Zeit angethan werden, so lange ein jeder ruhig als ein guter Bürger des Staates seine Pflichten erfüllet, seine jedesmalige besondere Meinung aber für sich behält und sich sorgfältig hütet, solche nicht auszubreiten oder andere dazu zu überreden und in ihrem Glauben irre oder wankend zu machen.
Page 46 - Churfürst will lassen das Evangelium Christi lauter, klar und rein predigen ohne menschlichen Zusatz, und die beiden Sakramente der Taufe und des...
Page 274 - Confessionen bekennet, muss und soll vielmehr dasjenige lehren, was der einmal bestimmte und festgesetzte Lehrbegriff seiner jedesmaligen Religions-Partei mit sich bringet; denn hiezu verbindet ihn sein Amt, seine Pflicht und die Bedingung, unter welcher er in seinem besonderen Posten angestellet ist.
Page 36 - Nun lehren die Unsern also, daß die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöse sei, laut des Evangelions, eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten, und die Sacramente zu reichen und zu handeln.
Page 144 - Ob, wie und warum man lieber mit den Papisten Gemeinschaft haben und gleichsam mehr Vertrauen zu ihnen tragen sollte denn mit und zu den Calvinisten (vgl.