| Friedrich Arnold Steinmann - Germany - 1849 - 764 pages
...Rechenschaft gezogen werd». — Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während d« Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn c« bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| Prussia (Kingdom) - Law - 1850 - 678 pages
...darin ausgesprochenen Meinungen nur innerhalb der Kammer auf den Grund der Geschäftsordnung (Art. 78.) zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Johann Georg Krünitz - Agriculture - 1851 - 760 pages
...stimmen nach ihrer freien Ueberzeugung, und sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. Art. 83. Sie können weder für ihre Abstimmungen in der...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| Law - 1893 - 468 pages
...der Rrichsoerfassung, der bestimmt: „Ohne Genehmigung des Reichstags kann lein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Thal oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - Prussia (Germany) - 1854 - 246 pages
...den Grund der Geschäftsordnung zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied der Kammer kann obne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Johann Caspar Bluntschli, Karl Brater - Political science - 1857 - 1000 pages
...entspricht ferner die Bestimmung der preußischen Verfassung von 1850 Art. 84 Abf. 2 — 4, lautend: „Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Ttrafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung... | |
| Hermann Schulze - Administrative law - 1867 - 526 pages
...Verantwortung gezogen werden. Art. 31. Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied Entwurf: desselben während der Sitzungs-Periode wegen einer mit Strafe...verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen ivird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung... | |
| 1867 - 794 pages
...Verantwortung gezogen werden. § 13. Ohne Genehmigung des Zollparlaments kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung... | |
| History, Modern - 1867 - 852 pages
...13. Ohne Genehmigung des Zollparlaments kann kein Mitglied desselben während der Sitzungs-Periodu wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung...verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. 5] Gleiche Genehmigung ist bei einer... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 152 pages
...Dienste eines der Sundesstaaten sind nicht wählbar. Entwurf: desselben wahrend der Sitzung s-Periode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung...verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung... | |
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