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" Wer eine Wechselerklärung als Bevollmächtigter eines Anderen unterzeichnet, ohne dazu Vollmacht zu haben , haftet persönlich in gleicher Weise, wie der angebliche Vollmachtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht ertheilt gewesen wäre. "
Oesterreichische Justizgesetze: Bd. Allgemeine Wechselordnung ; Allgemeines ... - Page 36
by Austria - 1882
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Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung: Zunächst für das ..., Volume 27

Administrative law - 1866 - 588 pages
...Bevollmächtigter eines Andern unterzeichne, ohne dazu Vollmacht zu haben, persönlich in gleicher Weise hafte, wie der angebliche Machtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht ertheilt gewesen wäre. Diese Bestimmung ist indessen, wie schon die vorige Instanz hervorgehoben und auch das Königl. Ober-Appellationsgerich...
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Entwurf einer wechsel-ordnung für die preussischen staaten nach den ...

Prussia (Germany) - 1847 - 162 pages
...Vornamens nicht erforderlich. §. 86. Wer eine Wechselerklärung als Bevollmächtigter eines Andern unterzeichnet, ohne dazu Vollmacht zu haben, haftet...ertheilt gewesen wäre. Dasselbe gilt von Vormündern und andern gesetzlichen Vertretern, welche mit Ueberschreitung ihrer Befugnisse Wechselerklärungen ausstellen....
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Zeitschrift für deutsches recht und deutsche rechtswissenschaft. In ...

August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1847 - 1342 pages
...Zeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt worden, Wechselhaft. Art. 95. Wer eine Wechselerllärung als Bevollmächtigter eines Anderen unterzeichnet,...Machtgeber gehaftet haben, würde, wenn die Vollmacht enheilt gewesen wäre. Dasselbe gilt von Vormündern und anderen Vertretern, welche mit Ucbcrschreitung...
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Grossherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt

Baden (Germany) - Law - 1849 - 730 pages
...haben nur dann, wenn diese Zeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt worden, Wechselkraft. Art. 95. Wer eine Wechselerklärung als Bevollmächtigter...Machtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht ercheilt gewesen wäre. Dasselbe gilt von Vormündein und anderen Vertretern, welche mit Ueberschreitung...
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Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Kingdom) - Law - 1849 - 556 pages
...haben nur dann, wenn diese Zeichen gerichtlich ober notariell beglaubigt worden, Wechselkraft. Artikel 95. Wer eine Wechselerklärung als Bevollmächtigter...angebliche Machtgeber gehaftet haben würde, wenn oie Vollmacht elthellt gewesen wäre. Dasselbe gilt von Vormündern und anderen Vertretern, welche...
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Dr. Siebenhaar's archiv für deutsches wechselrecht und handelsrecht, Volume 17

1868 - 456 pages
...wenn er dem Verklagten Vollmacht ertheilt hätte. Der Artikel 95. aa O. lautet: „Wer eine solche Wechselerklärung als Bevollmächtigter eines Anderen...würde, wenn die Vollmacht ertheilt gewesen wäre." Abgesehen nun davon, daß dieser Artikel voraussetzt, daß die Wechselerklärung des angeblichen Bevollmächtigten...
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Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der ..., Volume 5

Switzerland - Session laws - 1882 - 1034 pages
...selbst dann, wenn diese Zeichen amtlich oder notarialisch beglaubigt worden, keine Wechselkraft. 821. Wer eine Wechselerklärung als Bevollmächtigter eines...persönlich in gleicher Weise, wie der angebliche Vollmachtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht ertheilt gewesen wäre. Dasselbe gilt von...
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Dr. Siebenhaar's archiv für deutsches wechselrecht und handelsrecht, Volume 15

Bills of exchange - 1866 - 462 pages
...Bevollmächtigter eines Andern unterzeichne, ohne dazu Vollmacht zu haben, persönlich in gleicher Weise hafte, wie der angebliche Machtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht ertheilt gewesen wäre. Diese Bestimmung ist indessen, wie schon die vorige Instanz hervorgehoben, und auch das Oberappellationsgericht...
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Nouveau recueil général de traités, conventions et autres ..., Volume 13

Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - Europe - 1855 - 822 pages
...ohne dazu Vollmacht zu haben , haftet persönlich in gleicher Weise, wie der angebliche Vollmachtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht ertheilt...ihrer Befugnisse Wechselerk'lärungen ausstellen. Dritter Abschnitt. J^on eigenen Wechseln. A r l. 96. Die wesentlichen Erfordernisse eines eigenen (trockenen)...
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Nouveau recueil général de traités, conventions et autres ..., Volume 13

Georg Friedrich Martens, Frédéric Murhard, Karl Murhard, J. Pinhas, Karl Friedrich Lucian Samwer, Julius Hopf - Europe - 1855 - 716 pages
...haben nur dann, wenn diese Zeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt worden, Wechselkraft. Art. 95. Wer eine Wechselerklärung als Bevollmächtigter...persönlich in gleicher Weise, wie der angebliche Vollmachtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht ertheilt gewesen wäre. — Dasselbe gilt...
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