Graf Eberhard II. von Kyburg. (1299-1357): Ein Beitrag zur Geschichte de Grafen von Habsburg-Kyburg

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H. Körber, 1899 - 120 pages
 

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Page 90 - Rechte im 13ten und 14ten Jahrhundert bei seinen Gegnern, den Häusern Habsburg und Kyburg, mit dem Mannschaftsrecht gewesen wären, während diesem gefährlichen Besitz dadurch die Spitze abgebrochen war, dass die darin liegende Gewalt durch Vermittlung der Twingherrn den Landgrafen abhanden gekommen und der Stadt zugewendet worden war. In dieser Entwicklung lag für die damalige Zeit die Entscheidung von Bern's Schicksal. In der Ausübung des...
Page 57 - ... Montenach diejenige von Belp ; die Berner ihrerseits verfügten über die Burgen von Laupen und von Oltigen. Der nun folgende sogenannte Gümminenkrieg fällt in die Zeit zwischen den Bürgerrechtsvertrag des Grafen Eberhart mit Freiburg vom Mai 1331 und den Friedensschluss vom 3. Februar 1333 hinein. In welcher Folge aber die von den Chroniken erzählten Ereignisse stattgefunden haben, und ob dieselben diesem Kriege überhaupt alle angehören, ist schwer zu ermitteln, hat aber keine erhebliche...
Page 60 - Dieser Handel blieb vermutlich nicht ohne Einfluss auf die Haltung , welche Graf Aimo im Laupenkrieg beobachtete, und der Spruch des Herzogs hatte wohl den Zwek, dessen Beziehungen zu Bern zu lokern. Mit der Vermittlung zwischen Bern einerseits und Kiburg und Freiburg andrerseits bereitete die Königin Agnes ein umfassendes Friedenswerk vor, welches in der Form eines Landfriedens am 17. Juli 1333 in Baden abgeschlossen wurde 37)- Unter dem Vortritte der Herzoge von Baiern waren am 20. November 1331...
Page 3 - Die Vormundschaft ging zu Ende durch die Heirath der Gräfin Anna mit dem Grafen Eberhard von Habsburg-Laufenburg, Gottfried's jüngerm Bruder, welcher der Stammvater des Hauses Neukiburg geworden ist (1273) 183). Es war offenbar eine im Interesse der habsburgischen Politik abgeschlossene Ehe. Mit schweren Opfern musste das junge Ehepaar die Ansprachen des Grafen Rudolf von Habsburg lösen; für dessen Forderung von 4000 MS wurden demselben die kiburgischen Güter zwischen der Aare und Reuss und...
Page 40 - Konstanz wider jedermann zu dienen, und hiervon nahm Johannes niemand aus als den Grafen Rudolf von Neuenburg, Herrn zu Nidau und die von Solothurn (Kopp XI, 41, 42).
Page 29 - Büchegge noh von uns hat ze lehene ... also, swen si das erwerben mugent, das der selbe grave Heinrich oder sine eirben die selben lantgrafschaft uns ufgebent oder swelhen weg si in unser hand kumet'.
Page 31 - Bayern, der sich König nennt, dauert, gegen alle seine Helfer mit zwanzig Rossen an allen Orten diesseits des lombardischen Gebirgs zu dienen und besonders gegen Schwiz und alle Waldstätten mit seinen Leuten zu ROSS und zu...
Page 21 - ... Ausfertigung des Vertrages oder wie wir in unserer modernen Rechtsprache uns ausdrüken würden, zwischen die Kaufabrede und die Angelobung, war aber ein wichtiges Ereigniss hineingekommen, welches die Situation anders gestaltete. Oestreich hatte die Niederlage von Mühlfeld erlitten und Graf Eberhart war unter diesen Umständen wohl nicht mehr gewillt, einen Vertrag zu vollziehen, welcher ihm auf gewaltthätige Weise und unter dem Druk des östreichischen Uebergewichts war abgenöthigt worden....
Page 76 - Kappheren bei Langenegg ostwärts über die Honegg bis zum Einfluss des Schwarzbaches in die Emme. Von da wie von Langenegg aus zogen sich die zwei andern Dreieckseiten südlich, bis sie au der Nase bei der Beaten bucht zusammentrafen. 3 Getret (Getrüt, Getrat, Trat) heisst Weidberechtigung. Glossarinm von Durheim. — Weide «ico die liit gefrett undtraib xesamen haind».

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