Gothaischer Hof Kalender zum Nutzen und Vergnügen

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Popular passages

Page 515 - Reiche ausschließlich steht die Gesetzgebung über die Vorrechte der Post und Telegraphie, über die rechtlichen Verhältnisse beider Anstalten zum Publikum, über die Portofreiheiten und das Posttaxwesen, jedoch ausschließlich der reglementarischen und Tarif-Bestimmungen für den internen Verkehr innerhalb Bayerns, beziehungsweise Württembergs, sowie, unter gleicher Beschränkung, die Feststellung der Gebühren für die telegraphische Korrespondenz zu.
Page 76 - Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein >c," mit dem Prä
Page 113 - Standeshellen, nämlich der deutschen, vormals reichsständischen, jetzt standesherrlich untergeordneten Fürstlichen und Gräflichen Häuser, denen das Recht der Ebenbürtigkeit mit den regierenden Fürstenhäusern zusteht. Durch Vundesbeschluß vom 18.
Page 116 - Im übrigen wird darauf hingewiesen, dah sich sei! längerer Zeit schon der Gebrauch herausgebildet hat, den Nachgeborenen aus Fürstlichen Häusern im Privat» und teilweise sogar im amtlichen Verkehre das Prädikat „Durchlaucht
Page 833 - Inf,>Ngr und gewöhnlich 2 Milizbat, zu stellen und bildet ferner ein Depot zur Ausbildung der Rekruten der steh, Armee und der Miliz sowie zur Kontrolle der Referoen und der Freiwilligenkorps der betreffenden Grafschaften. Die GInf, und die Risse...
Page 116 - Kurhellen 1833, Nr, X) in den Erlassen der Ministerien und der Landeslollegien an das Haupt einer standesherrlichen Familie die Anrede „Durchlauchtig hochgeborener Herr Fürst", „Erlauchtig hochgeborener Herr Gras" und im Kontezte die Ausdrücke „Euere Durchlaucht", „Euere Erlaucht...
Page 115 - Behörden gerichtet werden, Fürst und Herr, auch Graf und Herr, mit dem Prädikate „Wir", wogegen sich die Nachgebohrnen nnr des Titels eines Fürsten oder eines Grasen zu bedienen haben.
Page 848 - Gesch.: 5 brit.. 3 eingeb, Off., 132 M,, 234 Fahrer: mit schwerem Gesch,: 5 brit,, 3 eingeb. Off., 124 M..
Page 263 - Europas, nümlich der übrigen deutschen und österreichischen Fürstlichen Häuser, der Herzogshäuser von Belgien, Frankreich, Großbritannien und Irland, und von italienischen, russischen und spanischen Fürstenhäusern. «ntlOne zur — !»stenfrelen — «ufnohme w diese »lteüung müssen ll
Page 260 - Niederoesterreich 27, Okt, 1842, K, u, K, Km, und Oberst a, D, , Komtur de« Deutschen O, IWien,) », Gfin Rosa, «eb, Wien 28, März 1844, StlrD, ; oerm, Golssen 6, Mai 18«?

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