Der Aufbau der Gemeinwirtschaft auf Grund des Art. 156 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919

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Universitat Koln., 1929 - 42 pages

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allgemeinen Staatsverwaltung Anschütz a. a. O. S. Ausführungsbestimmungen Begriff der Gemeinwirtschaft Begriff der wirtschaftlichen besonderen bestimmt Betroffenen Bürgerliches Gesetzbuch Deutschen Reiches Durchführung der Gemeinwirtschaft Eigentum Einfluß Einflußsicherung Einspruch Einspruchsrecht einzelnen Enteignung Entschädigung Erfordernis fassung Gebilde gemäß Art Gemeinden Gemeinschaft Gemeinwirt gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen gesamten Gesellschaft Gesetz Gesetzgeber Gieseke Glum a. a. O. S. Grund des Art Hatschek heißt Interessen juristische Person Kohlenwirtschaft Korporationen Kriegswirtschaft Länder Landesgesetze läßt lediglich lichen Möglichkeit muß öffentlichen Rechts Organ Organisation Privat privatrechtlichen privatwirtschaftlichen Rechtsbegriff Regierung Reichsgericht Reichskohlenrat Reichskohlenverband Reichsregierung Reichsver Reichsverfassung RGBI Rosin Satz schaft Seite Sicherung eines Einflusses Sinne des Art Sozialisierung Sozialisierungsgesetz Sozialismus sozialistischen Staat Staatsgewalt Staatsrecht Stier-Somlo Syndikate Triepel Ueberführung in Gemeineigentum umfaßt Unternehmungen und Verbänden Verfassung Vergesellschaftung Verordn Verwaltung Verwaltungsrecht Volkswirtschaft waltung waltungskörper Wauer Weimarer Reichsverfassung Wesen Wirt wirtschaftlichen Selbstver wirtschaftlichen Selbstverwaltung wirtschaftlichen Selbstverwaltungskörper Wirtschaftsführung Wirtschaftskörper Wirtschaftszweigen Wissell wohl Ziffer 13 Zusammenschluß Zwangssyndizierung Zweck

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