Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes (1488-1533).

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Karl Klüpfel
Literarischer Verein, 1853 - 555 pages
 

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Popular passages

Page 317 - Nachdem sodann die Versammlung die Botschaften der Städte der vollkommensten Achtung, Freundschaft und Vertrauens gegen die Städte versichert, sie des Glücks, so aus der bisherigen Verbindung entstanden, erinnert und Fortdauer der Einigkeit gewünscht hatte, gab sie selbst folgende Umstände an: Die Hauptleute und Räthe der Städte seien in der Bundesversammlung selbst zugegen gewesen, als diese Sache vorgefallen sei und man dem Hans Keller vorgehalten habe, was Memmingen's wegen an die Bundesversammlung...
Page 251 - Die Halsgerichtsordnung sei niemanden mehr als den Reichsstädten zum Nachtheil erdacht und zu nichts fürständiger, als alle Übelthäter zu harzen und zu pflanzen. Und da sie den Freiheiten der Reichsstädte entgegen sei, so sei sie ihnen nicht annehmlich.
Page 120 - ... beleiben sollen und mügen. Und gebieten darauf allen Churfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen Prälaten, Graven, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Hawbtlewten, Lanndvögten, Vögten, Pflegern, Lanndtrichtern, Amtlewten, Schulthaissen, Richtern, Burgermeistern, Reten und sonnst allen ändern unsern und des reichs underthanen und getrewen, in was wirden, Stands oder wesens die sein, ernstlich und wellen, daz sy die stennde oder derselben hawbtlewt und rete berürts unsers kayserlichen...
Page 47 - That verbietet und bestimmt, dass ein jeder seine Späne und Irrungen mit Recht austragen .soll. Wilhelm Truchsess, Freiherr zu Waldburg, der Schwiegersohn des Grafen Andreas von Sonnenberg, begehrt, dass man allenthalben in des Bundes Obrigkeiten und Gebieten ihm zu Recht verhelfe, wenn einer oder mehrere von den Thätern betroffen würden und ihm überhaupt in diesem Handel nach Vermögen Rath und Hilfe beweise. Das erste wird ihm bewilligt, aber über das weitere könne man ihm keine Zusage geben,...
Page 266 - Zeug; er treibe grosse 1iraktik mit den ungehorsamen Bauren im Hegow, Stülingen und auf dem Schwarzwald, die er ihm zu dienen und sich zu ihm zu schlagen zu bewegen suche. Neben dem sei er in grosser Handlung mit etlichen Trefflichen von der Ritterschaft im Wasgau und Westrich und habe ohnediss Bundesfeinde aus Franken bei sich. Gelinge ihm sein Unternehmen, so werde er den Erzherzog, das Fürstenthum Würtemberg und andere Bundesstände angreifen und ihre Unterthanen, die gerne Frei- und Selbstherren...
Page 185 - Räthe fällt dahin aus: sobald der Kaiser ins Land komme, wollten sie sich genügend gegen ihn entschuldigen und verantworten, und sie seien versichert, er werde daran ein gnädiges Begnügen haben und keine Ungnade auf sie fallen lassen. Wegen der nicht anwesenden Städte wird verabredet, sie sollten der Stadt Wangen zu- oder abschreiben, ob sie gegenwärtiger Erklärung beitreten wollten oder nicht. Schmidische Sammlung, N. 6, an
Page 220 - Bischof und seinen Verwandten, geistlichen oder weltlichen, etwas widerfahren, so soll ihm als einem Bundesverwandten der Bund beistehen. Lasse man dergleichen Handlungen ungestraft hingehen und sehe nicht mit Ernst darein, so könne, was heute dem Bundesverwandten von Augsburg begegne, morgen an einem andern geistlichen nicht weltlichen Stands, nicht nur von geistlichen, sondern auch von weltlichen Unterthanen erwachsen.
Page 286 - Allmächtigen zu einem siegbaren und ehrbaren Ende geführt, die Unterthanen zum Gehorsam und das Reichsregiment und Kammergericht wieder in sein Wesen gebracht; ohne sie hätten das Reichsregiment und Kammergericht ihr Amt nicht vollbringen und keine Obrigkeit Gehorsam erlangen können. Als Herr des Kriegs habe nun die Versammlung eine Ordnung gemacht, nämlich dass sich die Unterthanen mit ihren Obrigkeiten um Abtrag des Schadens billig vertragen sollen, und wenn beide Theile nicht in Güte übereinkämen,...
Page 317 - Rath der Städte übertragen könne. Auch sonst habe man Bundesräthe heimgeschickt z. B. einen EB von Mainz; das nämliche sei auch mit dem Schultheiss von Memmingen geschehen. Die Versammlung sei gar nicht feindselig gegen Memmingen gesinnt; sie habe ihnen vielmehr im Bauernaufruhr freundliche Hilfe zugeschickt, der sie selbst noch mehr bedürftig gewesen sei.
Page 205 - December 1521. Hans Ungelter an Bürgermeister und Rath zu Esslingen: Der Bund und die Grafen von Öttingen haben auf Bitte kaiserlicher Majestät dem Markgrafen Casimir einen gütlichen Tag zwischen den Grafen von Öttingen und dem von Absberg bewilligt. Das Capitel von Ellwangen habe angezeigt, dass es aus sich vermöge seiner Freiheiten einen Probst gewählt habe, aber er sei noch nicht bestätigt. Es bitte um des Bundes Fürschrift bei dem Pabst und dem Kaiser; und wenn der Pabst ihre Wahl bestätige,...

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