Die österreichische Bundesverfassung: Bundes-Verfassungsgesetz in der gegenwärtigen Fassung mit wichtigen Nebenverfassungsgesetzen |
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... Verfassungsgerichtshof darf eine Ver- ordnung nur insoweit als gesetzwidrig aufheben , als ihre Aufhebung ausdrücklich beantragt wurde oder als sie der Verfassungsgerichtshof in der bei ihm an- hängigen Rechtssache anzuwenden hätte ...
... Verfassungsgerichtshof darf eine Ver- ordnung nur insoweit als gesetzwidrig aufheben , als ihre Aufhebung ausdrücklich beantragt wurde oder als sie der Verfassungsgerichtshof in der bei ihm an- hängigen Rechtssache anzuwenden hätte ...
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... Verfassungsgerichtshof erkennt ferner über Verfassungswidrigkeit von Gesetzen auf Antrag einer Person , die unmittelbar durch diese Verfassungswid- rigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet , sofern das Gesetz ohne Fällung ...
... Verfassungsgerichtshof erkennt ferner über Verfassungswidrigkeit von Gesetzen auf Antrag einer Person , die unmittelbar durch diese Verfassungswid- rigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet , sofern das Gesetz ohne Fällung ...
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... Verfassungsgerichtshof nicht in sei- nem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht . Hat der Verfassungsgerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis eine Frist gemäß Absatz 5 gesetzt , so ist das Gesetz auf alle bis zum Ablauf dieser ...
... Verfassungsgerichtshof nicht in sei- nem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht . Hat der Verfassungsgerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis eine Frist gemäß Absatz 5 gesetzt , so ist das Gesetz auf alle bis zum Ablauf dieser ...
Contents
Übergangsgesetz 1 10 1920 idF BGBl 1925368 | 145 |
BundesVerfassungsgesetz 7 12 1929 BGBI 393 | 155 |
Staatsvertrag v Wien 15 5 1955 BGBI | 164 |
Copyright | |
Common terms and phrases
Abgaben Abs 1 B-VG Alliierten Amtes Angelegenheiten Antrag Artikel 142 Ausübung Behörden Beschluß Besorgung Bestimmungen betreffenden BG BGBI BGBl Bundes Bundesgendarmerie Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Bundesheeres Bundeskanzler Bundesministerium für Finanzen Bundespräsidenten Bundesrates Bundesregierung Bundesverfassungsgesetz Bundesversammlung chen darf desregierung Einrichtungen Erklärung Erlassung Europarates Fällen forstwirtschaftliche Freiheit Frist Gebiet gemäß Absatz gemäß Artikel Gemeinderat Generalsekretär des Europarats geregelt Gericht Gerichtshof Geschäftsordnung Geschäftsordnung des Bundesrates Gesetz Gesetzgebung Gesetzwidrigkeit Grund Grundsätze Hohen Vertragschließenden Teile idF BGBI Kommission Konvention kundgemacht Länder Gemeinden Landeshauptmann Landesschulrat Landtag Maßnahmen Menschenrechte Mitglied der Landesregierung mittelbaren Bundesverwaltung muß obersten öffentlichen Organe Organisation örtliche österr Österreich Parteien Person politischen Präsidenten Protokoll Ratifikation Rechnungshof Recht RGBI Richter richtshof rung Schulen Schülerheime Schutze siehe sinngemäß sonstigen sowie Staaten Staatsvertrages StGBl StGG tionalrates Verantwortlichkeit Verfassung Verfassungsgerichtshof Verfassungsgesetz verfassungswidrig Verordnung Vertretungskörper Verwaltung Verwaltungsgerichtshof Volksanwalt Volksanwaltschaft Vollziehung vorgesehenen Vorschriften Vorsitzenden Wachkörper Wahl Wahlpflicht Weisungen Wien Wirkungsbereich Zwecke