Ludwig Windthorst: ein LebensbildFoesser, 1886 - 51 pages |
Contents
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Common terms and phrases
Abgeordneten Abgeordnetenhause Amte Angelegenheiten Antrag Artikel Berathung Berlin Bestimmungen Bischöfe Cardinal Centrum Centrumsfraction Clerus Concil Conservativen Culturkampf Cultusminister deſſen deutſchen deutschen Reiches Deutschland dieſe Einfluß erklärte Ermland ersten Erzbischof evangeliſchen fflgd Fraction Freiheit Frieden Fürst Bismarck ganze geistlichen Gesetz Gesetzgebung geweſen Glauben Gott Graf großen Grund Heiligkeit Herr Herrenhaus Herrn indeß Intereſſe iſt Jahre Jesuiten Jesuitengesetz jetzt Juni Kaiser Kampf Kanzler katholischen Abtheilung katholischen Kirche kirchlichen König konnte Kreuzzeitung Kriege Lande Landtage laſſen läßt liberalen lichen ließ machen Maigesetze Mallinckrodt März Maßregeln Miniſter Mitglieder muß müſſen neuen nothwendig öffentlichen officiösen Orden Papst Partei Person Peter Reichensperger Pius IX Politik politiſchen Preſſe Preußen preußischen protestantischen Protestantismus Rath Recht Regierung Reichensperger Reichskanzler Reichstage religiösen resp Sache schließlich ſchon Schulaufsichtsgesetz ſei ſein ſeine ſelbſt ſich ſie ſind sollte ſondern Staat Stuhl Tage Thatsache Theil Ultramontanen unsere Verfaſſung viel Volk Vorlage Weiſe Welfen wieder Windthorst Wort zwiſchen
Popular passages
Page 11 - Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.
Page 204 - Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem...
Page 379 - Der Wahrnehmung Eurer Heiligkeit wird nicht entgangen sein, daß ähnliche Erscheinungen sich gegenwärtig in der Mehrzahl der europäischen und in -einigen überseeischen Staaten wiederholen.
Page 279 - Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit; sie sind den Regierungen gegenüber Beamte eines fremden Souveräns geworden, und zwar eines Souveräns, der vermöge seiner Unfehlbarkeit ein vollkommen absoluter ist — mehr als irgend ein absoluter Monarch in der Welt.
Page 14 - Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden.
Page 14 - Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten, steht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat.
Page 13 - Art. 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Page 603 - Wir tun eben unsere Schuldigkeit in der Gegenwart, rebus sie stantibus, und das, was wir Günstiges und Zufriedenstellendes für das Land erlangen können, das nehmen wir an: - ob es dauert, das steht bei Gott.
Page 15 - Volksschule werden von den Gemeinden und, im Falle des nachgewiesenen Unvermögens, ergänzungsweise vom Staate aufgebracht. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen.
Page 22 - Die Armee hat Preußens Größe geschaffen und dessen Wachsthum erkämpft; ihre Vernachlässigung hat eine Katastrophe über sie und dadurch über den Staat gebracht, die glorreich verwischt worden ist durch die zeitgemäße Reorganisation des Heeres, welche die Siege des Befreiungskrieges bezeichneten.