Staatliche Garantie- und Versicherungsübernahme für Außenhandelskredite und ihre Durchführung in England und DeutschlandP. Schmid, 1928 - 96 pages |
Contents
Erstes Kapitel | 13 |
c Das Ergänzungsgesetz vom 28 Juli 1921 Overseas Trade Cre | 21 |
Die endgültige Regelung nach dem Exportkreditversicherungs | 28 |
4 other sections not shown
Common terms and phrases
Abschluß Abwicklung Anträge Ausfall Ausfallbürgschaft Ausfuhr ausländischen Importeur Ausschuß Bank Bedeutung Bedingungen beiden Ländern Berliner Börsenzeitung besonders bestehen bestimmten beteiligt Betrag Board of Trade Bündelversicherung Bündelvertrag D/P-Geschäfte daher Dauer Deckung deutsche EKV Deutschland Dollar Einrichtung einzelnen England englischen Erleichterung erst Export Exporteur Exportgeschäft Exporthandel Exportkreditamt Faktura Falle fällig Finanzierung Floating-Garantie Form Frage Frankfurter Zeitung Garantie Gefahr gesamte Geschäfte groß Großen Kommission Grund Grundsatz Haftung Handel Handelszeitung hinsichtlich Höhe indem Industrie Industriellenvereinigung infolge Jahre Katastrophenrisiko keit konnte Kredite Kunden läßt Laufzeit lichen liegt Manchester Guardian Manchester Guardian Commercial Maßnahmen Millionen Pfund Sterling Millionen RM möglich Monate Münchener Rück muß nunmehr Organisation Pfund Sterling Plan Police Prämien Regelung Regierung Regierungsplan Reich Risiko Rückgriffsrecht rung russischen Rußland schaft schließlich schluß Schuldner Selbstbeteiligung sicherung soll sollte Staat staatlichen Stelle Summe tatsächlich Teil Trade Journal Transaktionen Uneinbringlichkeit Verlust Versiche Versicherung Versicherungsgesellschaften Versicherungsnehmer Versicherungsvertrages Vertrages Vorschüsse Warenforderung Wechsel Weise wieder Wirtschaft Zahlen Zahlung Zahlungsunfähigkeit