Die technische Verwertung des Spiritus in Deutschland

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Buchdr. von H. John, 1914 - Alcohol - 82 pages

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Absatz Absatzgebiet Bedeutung Benzin Benzol Berlin besonders Betrieb Betriebsauflage Betriebsjahre Betriebskosten billiger Brannt Branntweinerzeugung Branntweinmengen Branntweinpreise Branntweinsteuergesetz Brenner Brennereibetriebe Brennereigewerbes Brennspiritus Brennspirituspreise Brennsteuer Brennstoffes Dampfmaschinen deutschen Brennereigewerbes Deutschen Reichs Deutschland durchschnittlich Erhöhung erreichen ersten Erzeugung Essigsäure Fabrikanten Futtermittel gälltem Branntwein Geruchlosigkeit gesamten Gesetze von 1909 Gesetzgebung Getreide Getreidebrennereien gewerblichen Glühstrumpf große Handkocher Hektoliter Hektoliter Alkohol Herstellung heute heutigen Höhe Industrie Jahre Kalorien Kartoffelbrennereien Kartoffeln Kleinhändler konnte Kontingents Kosten Lampen Land Landwirt landwirtschaftlichen Brennereien läßt Leuchtgas lichen Liter Lokomobilen Melasse Menge Mill Möglichkeit Motoren Motorspiritus muß Petroleum Petroleumlampe Preis Produktionsregelung Publikum Rohstoffe Rückgang Schlempe sodaß Spiritusapparate Spiritusbeleuchtung Spiritusglühlicht Spiritusglühlichtlampen Spiritusindustrie Spirituslampen Spiritusmotoren Spirituspreis Spiritusverbrauch Spirituszentrale Spritfabriken starken Starklichtlampen Statistik des Deutschen technische Verwertung technischen Zwecken teils Trinkverbrauch Ueberproduktion unsere unvollständig verarbeiten Verbilligung Verbrauch von vollständig Verbrauchsabgabe Verbreitung Vergällungspflicht Vergütung Verhältnissen Verkaufsstellen verschiedenen Verwendung des Spiritus Verwertungsverbandes Vierteljahrshefte zur Statistik vollständig vergälltem Branntwein Vorteile wirtschaftlichen Zentrale für Spiritusverwertung Zuckerrübe

Popular passages

Page 17 - Getreide oder Kartoffeln verarbeitenden Brennereien, bei deren Betrieb die sämtlichen Rückstände in einer oder mehreren den Brennereibesitzern gehörenden oder von denselben betriebenen Wirtschaften verfüttert werden und der erzeugte Dünger vollständig auf dem den Brennereibesitzern gehörenden oder von denselben bewirtschafteten Grund und Boden verwendet wird, b) in denjenigen Brennereien, welche Melasse, Eüben oder Rübensaft verarbeiten.
Page 17 - Getreide verarbeiten und bei deren Betriebe die sämtlichen Rückstände in einer oder mehreren den Eigentümern oder Besitzern der Brennerei gehörenden oder von ihnen betriebenen Wirtschaften verfüttert werden und der erzeugte Dünger vollständig auf dem den Eigentümern oder Besitzern der Brennerei gehörenden oder von ihnen bewirtschafteten Grund und Boden verwendet wird.
Page 27 - Lavcndelöl oder Rosmarinöl bis zu 50 Gramm auf jedes volle Liter hinzugefügt werden darf. Von dem Gemische sind dem zu vergällenden Branntwein 2,5 Liter auf je 100 Liter Alkohol zuzusetzen. 2. Die vollständige Vergällung kann auch in der Weise erfolgen, daß dem Branntwein 1,25 Liter des allgemeinen Vergällungsmittels und 2 bis 20 Liter Benzol auf je 100 Liter Alkohol zugesetzt werden.
Page 18 - Brennereien, die Wein, Weinhefe, Most, Wurzeln oder Rückstände davon oder von der Bierbereitung ausschließlich oder neben Obst, Beeren oder Rückständen davon verarbeiten.
Page 27 - Vergällung ist entweder vollständig, dh eine solche, die an sich als genügend erachtet wird, den Branntwein zum Trinkverbrauch unverwendbar zu machen, oder unvollständig, dh eine solche, neben der weitere Maßnahmen zur Verhütung der mißbräuchlichen Verwendung des Branntweins zu treffen sind.
Page 53 - Lampen, bei denen die Vergasung durch eine nur vorübergehend brennende Anheizflamme bewirkt wird, während in der Folge die vom Glühkörper ausgehende Wärme zur Vergasung dient. 3. Dochtlampen, bei denen ähnlich wie bei der Petroleumlampe der Brennstoff mit Hilfe eines Dochtes dem eigentlichen Brenner zugeführt wird.
Page 2 - Angenommen von der philosophisch-historischen Sektion auf Grund der Gutachten der Herren Kirchner und Stieda. Leipzig, den 4.
Page 35 - Millionen Mark zuzuführen und nach näherer Bestimmung des Bundesrats zur Erhöhung der Vergütung für vergällten Branntwein zu verwenden.
Page 18 - Rohstoffe von den einzelnen Teilnehmern nach Verhältnis ihrer Beteiligung an der Brennerei geliefert und die sämtlichen Rückstände von den Teilnehmern in diesem Verhältnisse verfüttert werden müssen (§ 10 Abs.
Page 81 - Die Lage des Brennereigewerbes; die Verwendung des Spiritus zu technischen Zwecken; die Denaturierungspflicht.

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