Pädagogische Herausforderungen und Chancen der Jugendgerichtshilfe - vertieft am Beispiel der Betreuungsweisung nach §10 JGG

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GRIN Verlag, 2007 - Education - 138 pages
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Evangelische Hochschule Ludwigsburg (ehem. Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg; Standort Ludwigsburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten Teil meiner Arbeit gehe ich zunächst auf die Grundbegriffe Erziehung und Strafe ein, um auf mein Thema hinzuführen. Im Zweiten Teil meiner Arbeit stelle ich die Entstehung des Jugendstrafrechts unter beson-derer Berücksichtigung der pädagogischen Ziele bzw. des Erziehungsgedankens von der Gesetzesgrundlegung bis zur Gegenwart dar. Dadurch soll der eigentliche pädagogische Grundgedanke des Jugendstrafrechts verdeutlicht werden, der die Basis für die verschiede-nen Sanktionsmaßnahmen des heutigen JGG ist. In Punkt 4. beschreibe ich die einzelnen Sanktionsarten des JGG im Hinblick auf die darin enthaltenen (Erziehungs-) Ziele. Der zweite Teil endet mit einem statistischen Überblick über die Anwendung der verschiedenen Sank-tionsmaßnahmen in Deutschland. Der Dritte Teil meiner Arbeit beschreibt die gesetzlichen und pädagogischen Aufgaben, Ziele und Handlungsschwerpunkte der JGH. In diesem Zusammenhang werde ich auch auf das Spannungsverhältnis zwischen JGH und Justiz eingehen. Der Vierte Teil beschäftigt sich mit den pädagogischen Herausforderungen und Chancen, denen sich die JGH vor allem durch den gesetzlichen Kontext stellen muss. Die Herausfor-derungen - aber auch Chancen - beziehen sich besonders auf die so genannten "schwierigen Paragraphen", wie z.B. der "pädagogisch" formulierten gesetzlichen Definition des Beginns der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Jugendlichen. Anhand dieser Paragraphen werde ich einige Herausforderungen und Chancen bezüglich der Arbeit der JGH aufzeigen. Weitere Herausforderungen und Chancen liegen in der Überwachung und Durchführung von Weisungen, die sich durch die Einführung der NAM durch das 1. JGG Änderungsgesetz er-geben haben. Im letzten Teil der Diplomarbeit werde ich eine dieser richt
 

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Popular passages

Page 50 - Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder 2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
Page 64 - Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz l insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt...
Page 64 - Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Page 63 - Weisungen sind Gebote und Verbote, die die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen.
Page 21 - Als Maßregeln der Besserung und Sicherung im Sinne des allgemeinen Strafrechts können die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden (§ 61 Nr.
Page 9 - Erziehung ist nicht das Herstellen und Machen von etwas, , .nicht die Zurichtung von Subjekten" - also nicht techne —, sondern Hervorbringung, also: poiesis, und zwar auto-poiesis. Das Ziel der Erziehung ist Bildung, ist „reflexive Selbstkonstitution von Subjektivität
Page 51 - Behandlung ausgeschlossen werden, die für den jungen Menschen nicht nur in seinem Interesse, sondern auch im Interesse der Allgemeinheit geschaffen ist und seiner...
Page 10 - Und da geschah es: Ich glitt auf dem hohen pädagogischen Seil aus und stürzte
Page 16 - Erziehung durch Strafe" harmonisiert. Erziehung stand nicht mehr vor und gegen Strafe, sondern definierte sich selbst durch...
Page 52 - Beweggründe der Tat solche Merkmale erkennen lassen, die als charakteristisch für die jugendliche Entwicklungsphase verstanden werden...

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