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VI. Chur-Sachsen,

oder

Lånder der albertinischen Linie des Hauses Sachsen, die jegt im Besiz der Churwürde ist.

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ie Lander dieses Hauses im oberfächsischen Kreise Hind jegt alle im åltern Herzogthum Sachsen oder dem Churkreise, im nördlichen Theil der Lands grafschaft Thüringen, und in dem ältern Markgrafthum Meissen enthalten, welches lettere aus dem meißnischen, Leipziger, erzgebirgischem, vogtländischem und neustädetfchem Kreife besteht. Dazu kömmt das vierte Hauptland, die kausis. Die einzeln Theile dieser Länder find nach der deutschen Reichsverfaffung folgende:

1) Das Herzogthum Sachsen, oder der jeßige Churkreis;

2) Der nördliche Theil der Landgrafschaft Thús
#ringen, oder jegt der thüringische Kreis;
3) Das Markgrafthum Meissen, wozu das Erz-
gebirge mit gehöre;

Die Stifte Merseburg und Naumburg-Zeiz;
Das Fürstenthum Querfurth, welches jest ein
Theil des thüringischen Kreises ist.

6) Der chursächsische Antheil an der Grafschaft
Mansfeld, welcher ungefähr drey Fünftel des
Ganzen beträgt;

7) Die Landeshoheit über einige Theile der Grafschaft Stollberg, welche Churfachfen zum thüringischen

Kreise rechnet;

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8) Die

8) Die Grafschaft Barby, welche als ein Umt zum Churkreise gezogen ist.

9) Die Lehnshoheit über die Herrschaften der Gras fen, von Schönburg. Die blos churfächsischen Lehnsherrschaften derselben find dem Leipziger Kreise des Markgrafthums Meissen einbezirkt, und Chur Sachfen übt darüber die Landeshoheit aus.

Alle diese Länder gehören der Reichsabtheilung nach zum Oberfächsischen Kreife. Dazu kommen aber noch:

10) Ein Theil der gefürsteten Grafschaft Henneberg, in Franken, und

11) Die Markgrafthümer Ober- und Niederlaus sih, welche zu keinem Kreise gerechnet werden. Sie find aber auch den alten churfürstlichen Erbländern nicht einverleibt, fondern bleiben ganz abgesonderte Lånder, deren jedes seine eigene Landesverfassung und Regierung hat.

Die Geschichte der fächsischen Länder ist bis jezt noch wenig bearbeitet, und in vielen Theilen sehr schwer und verworren. Sie fångt eigentlich erst mit dem Ende des 12ten Jahrhunderts an, denn die åltern Sachsen gehören nicht in unsere såchsische Geschichte, und weder Volk noch Land wird mehr unter dem Namen verstanden, der in der altern deutschen Geschichte vorkommt. Das machtige Volk der Sachsen, welches sich zu Anfang des dritten Jahrhunderts aus seinen ältern Wohnfißen in Hollstein an die Südseite der Elbe gegen die åltern Thüringer þins zog, breitete sich, da die Franken nach Gallien gingen, in deren verlassene Länder aus, beseßte damals wahrscheinlich das heutige Niedersachsen und Westphalen und behauptete die Länder von der Elbe gegen die Wefer bis an den Rhein und die Schelde hin. Im 4ten und 5ten Jahrhundert machten sie sich durch ihre Seezüge furchtbar und berühmt,

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so daß die bedrankten Britten fie gegen ihre Feinde zu Hülfe riefen. Mit den Franken vertrieben fie vereinigt die Thüringer, welche an der Elbe und Saale wohnten, und bekamen ein ansehnliches Stück dieses Landes. Zwis seben den Franken und Sachsen entstand indeß bald Haß und beständiger Krieg. Gewöhnlich waren diese jenen un ter ihren Merowingischen Königen, und von Carl Martell an beständig, zinsbar, nur unter immerwährenden Ems pörungen. Carl der Große bekriegte fie 32 Jahr lang von 772 bis 804, eroberte ihre Festung Eresburg, ser ftörte die Frmensäule, eine vorzügliche Landes- oder Provinzial. Gottheit, zwang die beyden Anführer Wittekind und Albion, fich taufen zu lassen; gab dem Volke 805 gleiche Privilegien mit den Franken, suchte es durch Ver. feßung vieler tausend Familien zu schwächen, durch Bisthümer und Christenthum ruhiger und gehorsamer zu ma chen; das Land aber vertheilte er mit der Zeit in Bisthūmer und Grafschaften, und verordnete keine Herzoge. Diese tamen erst später, vorzüglich unter Ludwig dem deutschen auf. Otto mit dem Zunamen der Erlauchte, der große Güter in Sachsen und Thüringen hatte, ward nachmals Herzog von Sachsen (stirbt 912), und sollte nach dem Aussterben der Carolinger Kayser werden, ents schuldigte sich aber mit seinem Alter, und überließ die Kro ne Herzog Conrad von Franken, nach dessen Tode fie ein Sohn des Otto, nemlich Heinrich der Städteers bauer bekam, welcher sein Herzogthum Sachsen beybehielt. Eben dies that Kayser Otto der Groffe, der aber hernach einen Grafen Hermann Billung (um 950) jum Statthalter ernannte, welcher in der Folge immer den Titel eines Herzogs von Sachsen führte, dem auch seine Nachkommen in gerader Linie im Herzogthum folgen, welche aber viele Grafschaften und Länder erb- und eigenthümlich bes saßen, besonders im Lüneburgischen. Der leste derselben, Magnus, (von 1073 bis 1106), hatte beständig HånNn 4

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bel mit Kayfer Heinrich dem IV. und den Bischöfen in feinem Lande, so wie diese nebst den Grafen und Sachsen überhaupt das Herzogthum haßten, und daher einen bes ständigen Aufstand erregten. Herzog Magnus, mit wels chem die billungische Linie ausstarb, hinterließ bey seinem Tode 2 Töchter, und Kayser Heinrich V. fchenkte das Herzogthum dem Grafen Lüder von Supplinburg und Querfurth, dem nachmaligen Kayser Lothar. Dieser gab es bey seiner Thronbesteigung seinem Tochtermann Herzog Heinrich von Bayern, der Großmüthige, auch von seinen Feinden der Stolze genannt, mit welchem die Welfische Linie anfing; von seiner Mutter hatte dieser einen groffen Theil der billungischen Erbschaft, von seinem Schwiegervater einen grossen Theil der supplinburgischen Güter, und von seinem Oheim Welf die Anwartschaft auf die Mathildinische Erbschaft. Kayser Conrad III. aus dem Hause Hohenstauffen, der die mächtigen sächsischen Fürsten zu unterdrücken suchte, behauptete, der Besig zweyer Herzogthümer sey gegen die Reichsgefeße, und, da Heinrich keins herausgeben wollte, erklärte er ihn in die Acht, gab Sachsen an Albrecht aus dem Hause Askanien oder Anhalt, und Bayern dem Herzog von Oestreich; Heinrich behauptete sich aber in Sachsen mit den Waffen. Sein Sohn Heinrich der Löwe, bekam von Kayser Fries drich I. 1156 beyde Herzogthümer wieder, (aber nicht Oestreich, welches zu einem eignen Herzogthum gemacht ward), und erweiterte es durch Eroberungen in den slavi. schen und wendischen Ländern, war Günstling des Kapfers, weil er ihn auf seinen italienischen Zügen begleitete, bis er. dem Kayser aus Misvergnügen einen neuen Zug abschlug, und sich dadurch den unversöhnlichen Haß desselben, 1176 auf dem Reichstage zu Goslar die Reichsacht nebst dem Verlust der sämmtlichen Reichslehen zuzog; Cölln bekam einen Theil des Herzogthums Engern und Westphalen; Otto von Wittelsbach das Herzogthum Bayern; die Her

joge

Joge von Pommern, Heinrichs Vasallen, wurden zu Reichss fürsten, und Lübeck ward für eine Reichsstadt erklärt; Sachsen kam an Bernhard, Graf von Anhalt, einen Sohn Albrecht des Båren, Stammnvaters des Hauses Anhalt.

Das neue Herzogthum Sachsen war nun auch nicht der Schatten des alten mehr. Bischöfe und andere hatten ringsumber Stücke davon abgerissen; daher ånderte sich auch der ganze Sig des Landes; Bernhard hatte seine meisten Güter in der Gegend des jeßigen Churkreises, und zog sich daher auch dahin. Von seinen Söhnen war ins fonderheit Heinrich, Stammvater des Anhaltischen Haus ses, und Albert, Vater der nachfolgenden Herzoge von Sachsen Ascanischen Stamms merkwürdig.

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Thüringen, oder dasjenige Land, welches zu den Zefs ten der von Franken und Sachsen bezwungenen Thüringer ein eigenes Königreich war, fiel nach seiner Zerstörung größtentheils an das fränkische Reich, nahm die christliche Religion an, ward von Herzogen und Markgrafen regiert, und bekam im 1 zten Jahrhundert eigene Landgrafen, wel. che im 13ten Jahrhundert ausstarben. Meissen bin gegen hatte vom 5ten Jahrhundert her slavische Einwoh ner, nemlich die Sorben, ein schon ziemlich cultivirtes Volk, das Städte baute, Lipzk nemlich, das heutige Leipzig, Chemnis, Zwickau, wahrscheinlich auch Dreg den und andere; eine gute Landeskultur einführte, und eine ziemliche Zeit in Rube hier wohnte. Heinrich I. ober Städteerbauer bekriegte fie und die Ungarn im 10ten Jahrhundert mit glücklichem Erfolg, legte am Bach Meise die Burg oder Festung Meissen an (zwischen 920 und 930) und legte einen Markgrafen mit einer Besaßung in diefelbe. Diefer machte sich nachmals, wie so viele andere große Kron: Beamte (f. oben im ersten Abschnitt die deutsche Geschichte), im Besitz seiner Würde erblich und zum deuts 2n5 fcben

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