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Wir kommen nun zum letzten Sprossen, Sohn des Rudolph und der M. von Thierstein, Grafen Sigismund. Er brachte mehrere Güter seines Geschlechts wieder an sich, und suchte den erlöschenden Glanz seines Hauses wieder zu bes leben allein es war nur der letzte aufklimmende Strahl der untergehenden Sonne. Vermählt mit der Erbtochter Ursula von Razuns, zeugte er nur eine Tochter, die mit Grafen Jos. Nikolaus von Zollern verchelicht war. Sigismund lebte bis 1486; haufte im Herrnhause zu Ebingen, wo er starb; nach seinem Tode wurde dieses Schloß in einen Spital vers wandelt, so wie die Trümmer der alten Rottenburg zur Ers bauung eines Kapuzinerklosters verwendet, und das Schloß in der Stadt Rottenburg in ein Polizeyhaus umgeschaffen wurden.

So sank das mächtige Geschlecht der Hohenberge. Wohl mögen ihm unser Schmerz, und die wehmüthige Erinnerung an seinen erloschenen Glauz bleiben; es fiel, wie bey Theilung, Unfrieden und Verschwendung auch mächtige Völker fallen.

Unter diesem Geschlechte stund der größte Theil der hies figen Gegend, als Theil der Grafschaften Ober- und Nieders hohenberg; die übrigen Theile gehörten nach Verschiedenheit der Zeit den Pfalzgrafen von Tübingen, den Grafen von Würtemberg und Zollern, sonst auch noch andern mächtigen Adelichen und Herru, welche jedoch meist den vorgenannten Mächtigeren untergeordnet waren, und von diesen ihre Lehen Empfingen. Viele waren Ministerialen der Grafen von Hohen, berg und der nachfolgenden sich oft in Rottenburg aufhal, tenden Erzherzoge von Oestreich. Zur Vervollständigung des Bildes früherer Zeiten dürfte es genügen, anzugeben, daß in den meisten Orten unseres Oberamts ein, auch zwey und drey adeliche Geschlechter hausten, daß sich in Rottenburg innerhalb ein Paar Jahrhunderten gegen 200 verschiedene Ritter, adeliche Herren und Geschlechter, wovon sich Vers zeichnisse vorfinden, theils bürgerlich, theils in Herru- und Stadtdiensten aufhielten, die nun selbst bis auf die Namen dahin geschwunden sind, und es stellt sich im Allgemeinen

ein treues Gemälde des Lebens, des Treibens und Kampfes der damaligen Zeit dar, aus dem anschaulich hervorgeht, daß damals viele Herren, wenige Freye, und die übrigen alle Dienst und Leibeigene waren, und die meisten um weniger willen da zu seyn geachtet wurden.

So sehr sich übrigens das Verhältniß der Leibeigenen und Dienstmannen zu den Freyen und Herren in früherer Zeit als hausväterlich herausstellt, so war es doch nicht so ganz willkührlich, als man sich gemeiniglich vorstellt. Der Landvogt, Hauptmann oder Statthalter, den schon die Grafen von Hohenberg hatten, mußte, bevor ihm gehuldigt wurde, in die Hände des Burgermeisters den Eid ablegen: reich und arm (in der ganzen Landschaft) bey ihren guten ,,Gewohnheiten, und bey allen ihren Rechten und bey ihren ,,Berufen bleiben zu lassen, als sie das bishero von Alters gehabt, und mit guter Gewohnheit hergebracht haben, und ,,keinem Burger oder Bürgerin über Recht zu thun.“ bestand damals schon eine Verfassung.

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So

Unter die Rechte der Unterthanen der Grafschaft und insbesondere der Stadt Rottenburg gehörte, daß keine Steuer ohne ihre Verwilligung ausgeschrieben, kein Gesetz, ja selbst keine neue Ordnung ohne ihre Zustimmung gemacht, kein Bürger an ein fremdes Gericht gestellt, und wenn einer Caus tion leisten konnte, nicht in Verhaft gehalten werden durfte.

Diese Rechte und gute Gewohnheiten sind unter Kaiser Marimilian 1514,,, durch Ain sondern Vertrag bey St Sr. K. M. Ocftr. Regierung wiederum ernewert, corroborirt und von gemeinen Vnderthanen der Herrschaft Hohenberg durch Fre Gesannten zuehalten und denn zuegeloben zugesagt wors den," und wurden nachher auch von K. Ferdinand bestätigt und noch erweitert.

Man nannte jenen Vertrag die neue Ordnung. Die Ordnung verbreitete sich über die Obrigkeit, Gericht, Rechnung, Vogtey, Abgaben, Gewerbs und Sittenpolizey, Kleidung, Zünfte 2. Sie ist nur „auf Kaif. Majestät Råth und Secretarien mit der Herschaft Leutten gepflogener Hand

lung mit Inen nachvolgender mainuug, mit Frem wissen und willen vergleicht und entlichen beschlossen worden.“

Der größte Theil des Oberamts gehörte übrigens zur niedern Grafschaft Hohenberg, welche mit der oberen durch einen Landvogt und ein kaiserliches Oberamt regiert wurde *); Die Steinlach stund unter dem würtembergischen Oberamt Tübingen, und das Stäbchen, von dem Rechte, daß der Vogt zu Remmingsheim den Stab führen durfte, also bes nannt, und die Orte Remmingsheim, Wolfenhaufen, Nels lingsheim und Eccuweiler umfassend, stund unter dem Obers amte Herrenberg. Die Stadt Rottenburg, so wie die Bes fiter von Hirrlingen und die von Frommenhausen übten die niedere Gerichtsbarkeit, und Hemmendorf erhielt sich mitten in der Grafschaft, als Besitzthum des Johanniter Ordens, die Oberherrlichkeit. Durch den Presburger Frieden kam die Grafschaft Hohenberg, so wie Hemmendorf, unter würtem, bergische Herrschaft, und wurden mit dem sogenannten Stäb chen und einem Theil der Steinlach zu einem Oberamtebes zirke vereint. Bey der frühern Eintheilung des Königreichs

*) Die Grafschaft Hohenberg theilte sich in die Grafschaft OberHohenberg und in die Grafschaft Nieder- Hohenberg. Die Abtheilung wurde zu verschiedenen Zeiten verschieden angenommen; gemeiniglich zählte man

zur Grafschaft Ober- Hohenberg die Cameralherrschaften und Obervogtevämter Spaichingen und Oberndorf, die Stadtchen Schömberg und Binsdorf, die Lehensherrschaften Schra mberg, Werenwag und andere Zugehörungen;

zur Grafschaft Nieder Hohenberg die Herrschaft Nieder-Hohenberg (im engern Sinne, alte Stammherrschaft) die Cameralherrschaft Obervogtevamt Horb nebst verschiedenen Zugehörungen, namentlich die Lehen Obernau und Frommenhausen. Die beyden Grafschaften zusammen enthielten » 1794 41,935 Einwohner, nach einer Zählung von 1804 48,000, dar: unter 30,500 in den unmittelbaren Orten. Die vereinte Grafschaft stand wit sämmtlichen Obervogteyen und Aemtern unter dem Oberamt Rottenburg, das aus einem Landvogte und einigen Oberamtsråthen zusammengefeßt und der Regierung in Frepburg unterge= ordnet war.

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in Landvogteyen," bestund auch in Rottenburg eine zwar die am mittleren Neckar.

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Steuern und Abgaben wurden aus dem Hohenbergischen an die dstreichischen Stände zu Ehingen abgereicht. Die jährliche Steuer der niedern und obern Grafschaft Hohenberg betrug, bey einem fogenannten Substratum von 55,244 fl. 44 fr., im Ganzen 13,847 fl. 14 kr., wovon es die Stadt Rottenburg 2260 fl. 50 kr. traf. Diese Steuer wurde ges wöhnlich von den vorderdstreichischen Ständen, welche zu Ehingen zusammen kamen, und wozu auch Rottenburg seis nen Syndikus, so wie mehrere Städte und Ortschaften der Grafschaft Hohenberg ihre Abgeordneten sendeten, berathen und umgelegt. Die Umlage geschah früher nach ZehntelSölden. Die niedere Grafschaft Hohenberg war zu 570 Zehntel, darunter Rottenburg zu 24 ganzen Sölden, oder 240 Zehntel angeschlagen *). Wegen Zöllen, Weg- und Brückengeldern, Flößen- u. f. w. bestanden vielfach eigene Uebereinkünfte, wodurch übrigens Handel und Wandel wenig gestört wurden.

b. Alte firchliche Eintheilung.

Der Oberamtsbezirk gehörte von jeher zu dem Bisthum Constanz, und zwar zu dessen ausgebreitetstem Archidiakonate, dem vor dem Wald (Schwarzwald) ante Nemus. Zwey Landkapitel erstreckten sich in seinen Umfang:

1) Das Landkapitel Zübingen, nach der Refor mation das von Rottenburg benannt, mit: Altingen, Ammerhof, Baisingen, Boltringen, Bühl, Dettingen, Ehingen, sammt dem Chorherrnstift, Ergenzingen, Eutingen, Frommenhausen, Göttelfingen, Hailfingen, Hemmendorf, Hirrlingen, Hirschau, Kiebingen, Niedernau, Obernau,

* Vergl. Beschreibung des Oberamts Ehingen. S. 93 u. ff. und den Auffaß: Steuerwesen in den vormals schwäbisch-vorderöstr. Landen, von Herrn Kirchenrath Dr. Vannotti; Würt. Jahrb. 1825. S. 325 u. ff.

Oberndorf, Remmingsheim, Rottenburg, Schwaldorf, Seebrunn, Bollmaringen, Weiler, Weitingen mit Filial Rohr, dorf, Wendelsheim, Wolfenhausen mit den Filialen Nellings, heim und Eckenweiler, Wurmlingen; *)

2) das Landkapitel Hechingen, mit: Bodelshausen und Filial Oberhausen, Mössingen mit Belfen, Deschingen, Ofterdingen, Thalheim und mehrere Hechingische Orte.

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Die sämmtlichen würtembergischen Orte des Landkapitels Hechingen, so wie aus dem Landkapitel Tübingen die Orte Remmingsheim und Wolfenhausen mit den Filialen Eckens weiler und Nellingsheim, find, als altwürtembergische Orte, zur evangelischen Confession übergetreten, wurden deswegen seit dieser Zeit von dem alten Capitelsverbande getrennt, und dem Dekanate Tübingen, zugetheilt, unter dem solche noch ftehen. Für die übrigen kath. Orte des Oberamts bestand forthin das Landkapitel Rottenburg. Bey der neuen Eins theilung der Oberåmter wurden die Orte Eutingen, Göttelfingen, Baisingen, Vollmaringen und Weitingen mit Rohrs dorf von dem Landkapitel Rottenburg getrennt und zu dem von Horb eingetheilt; der Ammerhof wurde nach Tübingen eingepfarrt, und hier 1807, so wie zu Reutlingen 1824 eine Pfarrey errichtet, welche beyde Pfarreyen nebst den in den Oberämtern Tübingen, Reutlingen und Herrenberg zerstreus ten katholischen Einwohnern dem Dekanat Rottenburg zuges schieden wurden.

2. Alterthümer.

a. Römische.

Die römischen Niederlassungen in unserer Umgegend, besonders auf der Stelle, wo jetzt Rottenburg liegt, und in der Steinlach, werden durch eine Menge Denkmåler aus jener Zeit bestätigt. Schon in den ältesten Zeiten wurden bey Bauten in Rottenburg, beym Graben und Ackern auf

*) Seebrunn, Weiler erscheinen in dem Verzeichnisse bey Neugart nicht.

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