Ad Num. IX. Additam. 4tum. Sowohl ab dem zu diesem Numero IX. gehörigen- unlängst gedruckten Additamento 3tio, als der dem Anderweiten Allerunterthänigsten Schreiben ad Augustissimum sub Lit. C. beygefügten Dritten Verzeichnüß, ist, reservata semper ulteriori additione, der Länge nach zu ersehen, was aus denen gedruckten Religions- und andern Beschwerden in der Untern-Pfaltz in den Restitutions-Terminum Pacis Badensis einschlage ...

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1721 - 14 pages
 

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