Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach dem neuen Allgemeinen GleichbehandlungsgesetzDiplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, 76 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.08.2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es setzt die Rahmenrichtlinie (RRL) 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf um. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Für das relativ junge AGG liegen seit dem 27.06.2007 erstmals seit Inkrafttreten aussagekräftige Zahlen über dessen Relevanz vor. Die Zahlen veröffentlichte das LAG Baden‐Württemberg (PM vom 27.06.2007, LAG Baden‐Württemberg, www.lag‐baden‐wuerttemberg.de), nachdem es für den Zeitraum 18.08.2006 bis 18.04.2007 bei den Arbeitsgerichten des Landes die Rechtsstreitigkeiten ermittelte, bei denen Normen aus dem AGG zur Anwendung kamen. Dies waren in dem relevanten Zeitraum von 9 Monaten insgesamt 109 Verfahren, wobei das häufigste Diskriminierungsmerkmal mit 36 % das Alter war. Dabei wurden die Diskriminierungen zu 36 % aus dem Bereich der Kündigungen und zu 26 % aus dem Bereich bestehender Arbeitsverhältnisse geltend gemacht; 38 % hatten einen Zusammenhang zu Bewerbungen. Die gewünschten Rechtsfolgen bestanden zu 75 % in der Geltendmachung einer Entschädigung oder eines Schadensersatzes. |
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Abschnitt AGG-Komm Allgemeinen ältere Arbeitnehmer Alters Altersdiskriminierung Altersgrenzen angemessen Anspruch Anwendungsbereich Arbeit Arbeitgeber Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis Arbeitsvertrag ArbG aufgrund Befristung Beispiel benachteiligten Benachteiligung beruflichen Beschäftigten Beschäftigung Beschwerde besondere besteht bestimmt betriebliche Betriebsrat BetrVG Bewerber Bezug BOEMKE/DANKO BRORS BT-Drs daher DÄUBLER deutsche dienen Diskriminierung DöD Einstellung enthält Entscheidung entsprechende erforderlich erst EuGH Urt Europäischen Fall Frage GACH/JULIS gemäß gerechtfertigt Gericht Gesetzes Gesetzgeber Gleichbehandlungsgesetz GROBYS GROSS grundsätzlich HAMANN HK-AGG Inkrafttreten des AGG insbesondere Jahre jüngerer JURA KAMANABROU KAST/HERRMANN KOCK Lebensjahres legitimes Ziel lich liegt Literatur Maßnahme MEINEL/HEYN/HERMES Mittel Monate MÜLLER MünchKomm AGG muss neuen Norm Personen Recht Rechtfertigung Regelung Richtlinie Satz SCHRADER/SCHUBERT Schutz soll sowie stellt Tätigkeit THÜSING TzBfG Ungleichbehandlung unmittelbare unterschiedliche Behandlung Urteil Verbot Verbot der Altersdiskriminierung Vereinbarungen Verstoß VOGGENREITER Voraussetzung Vorgaben Vorliegen Vorschrift WAGNER/POTSCH weiteres wichtigen WÜST Zeitschrift Zugang zulässig zunächst Zusammenhang