Das Recht der Parteien - Prozessuale Rechtstellung der ParteienStudienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: sehr gut (16 Punkte), Georg-August-Universität Göttingen (Juristisches Seminar), Veranstaltung: Seminar im Pflichtfach Öffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit der prozessualen Rechtsstellung (politischer) Parteien. Dabei wird die Rechtsstellung in verschiedenartigen Rechtswegen und Verfahrensarten in der Gegenwart aufgezeigt und die historische Entwicklung zu dieser Rechtsstellung untersucht. Abschließend wird dargestellt, inwieweit sich die Rechtsstellung politischer Parteien im Prozeß in ausgewählten europäischen Ländern von dieser Rechtsstellung unterscheiden. Vor der Darstellung der Rechtsstellung ist es zunächst notwendig, in Kürze die Rechtsformen der Parteien zu betrachten. |
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Das Recht der Parteien - Prozessuale Rechtstellung der Parteien Ekkehard Passolt Limited preview - 2004 |
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21 I GG 63 BVerfGG 93 I Nr abschließenden aktive allerdings Antragsgegner Antragsteller Auffassung Auflage ausdrücklich Bedeutung Begriff des Verfassungsorgans begründet bereits dargestellt besitzen bestehen Beteiligten Betracht bezüglich Bundes daher denkbar Deutschland eingetragene Vereine Entscheidung ergeben Ergebnis erscheint europäischen Ländern Falle fehlen folgende Frage geltend machen gesehen Gesetzgeber Grundgesetz Grundrechte Heidelberg hinaus insoweit Ipsen jeweiligen juristische Person kommt könnten Landesverfassung Landesverfassungsgerichte legem Literatur Lösung März Maunz/Zippelius Maurer München müßte Nds.StaatsGHG Nds.Verfassung neuen nichtrechtsfähige Vereine Niedersachsen Organe Organisationsform Organstreit Parteien als Verfassungsorgane passive Beteiligtenfähigkeit politischen Parteien praktisch Privatrechts prozessualen Rechtsstellung Rdnr Recht der Parteien Rechte aus Art Rechtsfähigkeit Rechtsform Rechtsprechung des BVerfG Rechtsstellung der Parteien Regelung Rolle Schwierigkeiten Sofern somit sowohl staatlichen Staatsgerichtshof StaatsGHG vom 31 Staatsorgane Staatsrecht stark Stellung Streit Teilnichtigerklärung unabhängig unterschiedlichen Verfassung Verfassungsbeschwerde verfassungskonforme Auslegung Verfassungsorgans im verfassungsprozessualen Verfassungsprozeßrecht verfassungsprozessualen Sinne verfassungsrechtlichen Status Verletzung ihrer Rechte vorgehen vorl Vorschriften Wege des Organstreitverfahrens Zivilprozeß zunächst
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Page 4 - Antragsteller und Antragsgegner können nur sein: der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und die im Grundgesetz oder in den Geschäftsordnungen des Bundestages und des Bundesrates mit eigenen Rechten ausgestatteten Teile dieser Organe.
Page 1 - Versuch, den mit der Eintragung des rechtsfähigen Vereins in das Vereinsregister verbundenen staatlichen Auflagen und Kontrollen zu entgehen . Auch wenn die Rechtsform des nichteingetragenen Vereins Schwierigkeiten mit sich gebracht hat, wählten daher die meisten Parteien diese Organisationsform5.
Page 20 - Person ist, richtet sich dabei nach dem Recht des Staates, in dem sie errichtet wurde und in dem sie ihren Sitz...
Page v - Grundgesetz-Kommentar Band 2 (Art. 21 bis Art. 69) 3. Auflage, München 1995 (Zitierweise: Münch/Kunig-Bearbeiter) Neumann, Heinzgeorg Die Vorläufige Nidersächsische Verfassung 2.