Das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz: Nichtraucherschutzgesetz NRW und die ordnungsbehördliche Praxis

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GRIN Verlag, 2010 - Law - 56 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: gut (11 Punkte), Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen ist ein junges Gesetz. Alles andere als jung hingegen ist die Debatte um den Nichtraucherschutz selbst, die seit Jahrzehnten von kontroversen Auseinandersetzungen zwischen Nichtrauchern und Rauchern begleitet wird. "Die Zigarettenpaffer" - so umschrieb der Aktionskreis "Hamburger Nichtraucher" sein Kampfziel im Jahre 1981 - "sind ein Übel, gegen das vorgegangen werden muß." Einige Jahre zuvor: Der amerikanische Psychiater Roy H. Hart wird in einem Zeitschriftenartikel mit dem Titel "Geächtetes Übel" mit folgenden Worten zitiert: "Jeder, der raucht, sollte nicht nur seine Lungen, sondern auch seinen Kopf untersuchen lassen." Unzählige Beispiele ließen sich aufführen, um darzulegen, dass die Bewertung des Rauchens und damit auch die Bewertung der Schutzbedürftigkeit des Nichtrauchers eine geradezu 'aufregende' Vergangenheit erfahren haben. Darüber hinaus sind die gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchs - auch für Passivraucher - heute wissenschaftlich unumstritten. Vor diesem Hintergrund unterliegen Gesetze zum Nichtraucherschutz im Allgemeinen einer außerordentlich kritischen Betrachtung. Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (NiSchG NRW) soll in der vorliegenden Seminararbeit umfassend kritisch dargestellt und auf seine praktische Anwendbarkeit hin überprüft werden. Gleichermaßen wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), das die Rauchverbote in den Bundesländern Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärte und eine Übergangsregelung für so genannte Einraumgaststätten schuf, näher betrachtet. Aus aktuellem Anlass wird ebenso das am 26.06.2009 vom Landtag NRW verabschiedete Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtrau

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