Der Einzug der Qualität in die Soziale Arbeit - Effekte von Qualitätsmanagementsystemen auf Einrichtungen der Elementarpädagogik

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GRIN Verlag, 2007 - Education - 144 pages
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 2, 61 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Qualitätsmanagement hat etwas mit Lebensgestaltung zu tun," so lautet das Zitat einer Leiterin aus einer der Kindertageseinrichtungen die zu der vorliegenden Arbeit befragt wurden. Die Art und Weise wie das Qualitätsmanagementsystem in der Einrichtung umgesetzt wurde, hat sich bei den Mitarbeiterinnen nicht nur auf die pädagogische Arbeit ausgewirkt sondern auch persönliche Veränderungen mit sich gebracht. Die Leiterin berichtete davon, dass es ihren Kolleginnen nicht mehr egal ist, "wie etwas passiert," ein Bewusstsein für reflektiertes Vorgehen wurde geweckt. Angeregt wurde dieses Gespräch durch eine Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Im Rahmen der Qualitätsdebatte wurde ein Diskussionspapier veröffentlicht, das sich mit Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen befasst. Die AutorInnen entwickelten 8 Kriterien, die als Grundlage für eine Diskussion um Qualitätssicherung in der Elementarpädagogik dienen sollen. Lesen Sie im Folgenden die Ergebnisse einer ExpertInnenbefragung und sehen Sie, welche Erfahrungen einige Kindertageseinrichtungen mit Qualitätsmanagementsystemen gemacht haben.

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Contents

EINLEITUNG
5
RECHTLICHE HINTERGRÜNDE
17
DEUTSCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG
23
TERMINOLOGIE
31
QUALITÄTSMANAGEMENT IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
53
RECHTLICHE HINTERGRÜNDE
64
BEDEUTUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTS IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
72
EFFEKTE DES QUALITÄTSMANAGEMENTS IN DEN BEFRAGTEN
90
EFFEKTE
102
BEMERKUNGEN
117
ZEITSCHRIFTEN
126
INTERNET
127
Copyright

Common terms and phrases

Popular passages

Page 129 - Die Spitzenverbände der Pflegekassen beschließen im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung gemeinsam und einheitlich unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen Richtlinien zur näheren Abgrenzung der in § 14 genannten Merkmale der Pflegebedürftigkeit, der Pflegestufen nach § 15 und zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Sie haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesverbände der Pflegeberufe und der Behinderten...
Page 129 - Wird die Leistung von einer Einrichtung erbracht, ist der Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband eine Vereinbarung über 1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung), 2.
Page 130 - Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Absatz 2: Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.
Page 129 - Grundsätze und Maßstäbe für die Qualität und die Qualitätssicherung der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist.
Page 130 - Sozialhilfeträgers, welche Maßnahmen zu treffen sind, erteilen dem Träger der Einrichtung hierüber einen Bescheid und setzen ihm darin zugleich eine angemessene Frist zur Beseitigung der festgestellten Mängel. Werden nach Satz l festgestellte Mängel nicht fristgerecht beseitigt, können die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam den Versorgungsvertrag gemäß § 74 Abs.
Page 129 - Behinderten eng zusammen. Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen; sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.
Page 130 - Die Pflegeeinrichtungen haben auf Verlangen der Landesverbände der Pflegekassen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder...
Page 131 - Grundausstattung" (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. (2) [Sie] sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; hierzu zählen insbesondere auch Pfleger,...
Page 53 - Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.

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