Der Grundrechtsschutz des Drittbetroffenen: zur Rekonstruktion der Grundrechte als Abwehrrechte

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Mohr Siebeck, 2000 - Law - 528 pages
English summary: All government activities are of significance not only for the person involved in the measures being taken; they can also affect a third party in a manner which can be seen as having an influence on those values protected by fundamental rights. In this work, Thorsten Koch develops criteria to help differentiate between the legally relevant effects on the freedom of a third party, a freedom protected by fundamental rights, and the mere 'reflex effects' of government activities. In addition he shows that it is possible, using the function of fundamental rights as rights of defense, to define the relevance of government acquiescence with reference to fundamental rights or the toleration of a behavior by private persons which is prejudicial to a third party. German description: Staatliches Handeln ist nicht nur fur den jeweiligen Massnahmeadressaten von Bedeutung, sondern es vermag auch und gerade gegenuber Dritten Auswirkungen zu entfalten, die sich als Einwirkungen auf grundrechtliche Schutzguter begreifen lassen. So kann die Auferlegung einer Handlungs- oder Unterlassungspflicht zur Folge haben, dass der Massnahmeadressat sein Verhalten gegenuber Dritten namentlich im rechtsgeschaftlichen Verkehr an den ihm gesetzten Vorgaben orientieren muss. Daneben bedient sich der Staat vielfach nicht-regelnder Instrumente, die - wie etwa die Warnung vor bestimmten Produkten - Folgen fur Dritte haben konnen. Auch empfinden Dritte staatlich zugelassene oder geduldete Handlungen von Privatpersonen vielfach als Beeintrachtigung von Nichtstorungsinteressen.Thorsten Koch entwickelt Kriterien, mit deren Hilfe die Unterscheidung zwischen einerseits rechtserheblichen Einwirkungen auf die grundrechtlich geschutzte Freiheit eines Dritten und andererseits blossen 'Reflexwirkungen' staatlichen Handelns getroffen werden kann. Daruber hinaus legt er dar, dass sich auch die grundrechtliche Relevanz einer staatlichen Zulassung oder Duldung drittbeeintrachtigenden Verhaltens Privater mit der Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte bestimmen lasst. Dabei wird deutlich, dass ein Ruckgriff auf eine tendenziell freiheitsfeindliche 'Schutzpflichtendogmatik' nicht notwendig ist. Abschliessend zeigt Thorsten Koch, dass fur die Geltung der Grundrechte keine Besonderheiten gelten, wenn der Staat im Wege der Schaffung und Anwendung zivilrechtlicher Bestimmungen auf privatrechtliche Beziehungen einwirkt.

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Contents

Zweiter Teil
43
A Die Grundstruktur des Beeinträchtigungstatbestandes
66
B Die Merkmale des Beeinträchtigungstatbestandes
72
43
78
63
85
Enger oder weiter SchutzgutTatbestand
102
Der Einwirkungstatbestand
114
bb Der Grundrechtsverzicht zwischen Freiheitsbetätigung
129
Grenzen der Rechtserheblichkeit einer Einwilligung
148
Die Drittbeeinträchtigung
211
B Grundrechtsschutz gegen wettbewerbsbeeinflußßende Wirkungen
298
Die Zulassung privater Einwirkungen auf Nichtstörungsinteressen
364
Planungs und Organisationsakte
425
Grundrechtsgeltung und Privatrecht
435
B Grundrechtsgeltung bei nichtvertraglichen Rechtsbeziehungen
455
Grundrechte und vertragliche Rechtsbeziehungen
462

b Freiheitsbeeinträchtigung durch Bindung
138

Common terms and phrases

Abwehrrecht Adressaten ähnl Alexy allerdings Anschütz Arzneimittelzulassung Auffassung Bedeutung Beeinträchtigung Berufsfreiheit Beschwerdeführer bestimmten Betätigung Betroffenen Blick Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht Bürger BVerfGE chen daher Demgegenüber derartige deshalb Drittbeeinträchtigung Drittbetroffenheit Dritten Drittschutz DVBl Eigentum einfach-gesetzlichen einfachen Rechts Eingriff Einwirkung auf grundrechtliche Einwirkungstatbestand Entscheidung Ersten Senats faktische Fall Finalität Freiheit gerade Gericht geschützte Positionen Gesetz Gesetzesvorbehalts Gesetzgeber GewArch Grund Grundgesetz grundrechtlich geschützte grundrechtlich potentiell grundrechtliche Relevanz grundrechtliche Schutzgüter Grundrechtsberechtigten Grundrechtsdogmatik Grundrechtserheblichkeit Grundrechtsschutz Grundrechtsträgers grundsätzlich gung Häberle Handlung HbStR Hinblick insoweit Interesse Ipsen jedenfalls Laserdromen läßt letztlich lich Lübbe-Wolff Mangoldt/Klein/Starck Maßnahme Maßnahmeadressaten Möglichkeit Murswiek muß Norm NVwZ öffentlichen Personen Pflicht Privater Privatrecht PrOVGE Realakt rechtlich Rechtsakt rechtserhebliche Rechtspflicht Rechtsprechung Scherzberg Schutz Schutzgut-Tatbestand Schutzpflichten Schwabe Staat staatlichen Handelns Staatsakt Staatshandeln Staatsrecht Starck subjektiven subjektives Recht trächtigung Unterschied Verbot Verfassung Verfassungsbeschwerde verfassungsrechtlich Verfassungswidrigkeit Verhalten Verhaltensfreiheit Verhaltenspflicht Verwaltungsakt VerwArch vielmehr Vorschriften VVDStRL Wesensgehaltgarantie Wirkung zivilrechtlichen zugleich Zulässigkeit zunächst

About the author (2000)

Thorsten Koch, Geboren 1960; 1981-87 Studium der Rechtswissenschaft an der Universitat Osnabruck; 1990 zweites jur. Staatsexamen, danach wiss. Mitarbeiter an der Universitat Osnabruck; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; z. Zt. Mitarbeiter an einem Forschungsprojekt zur Parteienfinanzierung.

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